Der Ehrenpreis der Landesregierung wird vom Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport anlässlich herausragender Sportveranstaltungen in Schleswig-Holstein auf formlosen Antrag des Veranstaltungs-Ausrichters kostenlos vergeben.
Mit dem Ehrenpreis kann ein besonderer Verdienst, ein Wettbewerbsplatz oder ein Sonderpreis besonders gewürdigt werden. Dazu kann der Preis mit einer entsprechenden Beschriftung versehen werden. Der Textteil: "Ehrenpreis der Landesregierung Schleswig-Holstein" ist unveränderbar.
Senden Sie einen Antrag mit Textwunsch möglichst bis spätestens drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung per Mail an das Innenministerium:
Über die tatsächliche Vergabe entscheidet das Innenministerium.
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