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Thema : Auszeichnungen und Ehrungen

FAQ rund um das Thema "Auszeichnungen und Ehrungen"


Zahlreiche Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner engagieren sich ehrenamtlich für die Gesellschaft und ihr Land – und das oft über Jahrzehnte. Die Landesregierung möchte diesen Einsatz würdigen und sichtbar machen. Wenn auch Sie einen Menschen kennen, dessen Verdienst gewürdigt werden sollte, zögern Sie nicht, diesen Menschen für eine Ehrung vozuschlagen.

Letzte Aktualisierung: 22.03.2023

Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Ordensanregung haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

1. Welche Orden und Ehrenzeichen prüft die Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein?

Das Ordensreferat der Staatskanzlei prüft alle Anregungen für Orden und Ehrenzeichen des Landes sowie für den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.

2. Für welches Engagement können staatliche Auszeichnungen verliehen werden?

Das Land zeichnet in der Regel Menschen aus, die sich in Schleswig-Holstein für das Gemeinwohl, zum Beispiel im sozialen, karitativen und kulturellen Bereich oder zum Schutz von Umwelt und Natur, engagieren. Darüber hinaus gibt es besondere Auszeichnungen, zum Beispiel für Rettungstaten. Die konkreten Voraussetzungen für die einzelnen Orden und Ehrenzeichen finden Sie hier: Übersicht der Orden

3. Wie lange muss man sich ehrenamtlich engagieren, um eine staatliche Auszeichnung erhalten zu können?

Die vorgeschlagene Person sollte bereits über einen längeren Zeitraum, in der Regel mindestens zehn Jahre, ehrenamtlich tätig sein. Übt sie ihr Ehrenamt mit einer besonderen Intensität und Nachhaltigkeit aus, ist eine Ehrung im Einzelfall auch zu einem früheren Zeitpunkt möglich. Liegen die Verdienste ausschließlich oder weit überwiegend mehr als zwei Jahre zurück, ist eine Ehrung nicht möglich.

4. Gibt es eine Altersgrenze für staatliche Auszeichnungen?

Es gibt grundsätzlich keine Altersgrenze für staatliche Auszeichnungen. Schlagen Sie uns gerne auch jüngere Menschen für eine Auszeichnung vor! Das geschieht immer noch viel zu selten.

5. Wer kann eine Auszeichnung anregen?

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann eine Schleswig-Holsteinerin oder einen Schleswig-Holsteiner beziehungsweise eine Person, die sich in Schleswig-Holstein ehrenamtlich engagiert, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, für eine Auszeichnung anregen. Wichtig ist, dass die vorgeschlagene Person nichts von der Anregung erfährt, um keine falschen Erwartungen zu erwecken.

6. Kann ich mich selbst für eine Ehrung anregen?

Selbstanregungen sind nicht möglich; wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nach den ordensrechtlichen Vorschriften nicht ausgezeichnet werden.

7. Muss die Ordensart und die Ordensstufe in der Anregung schon benannt werden?

Nein. Das Ordensreferat prüft jede Anregung ergebnisoffen und trifft zum Abschluss die Entscheidung, ob und welcher Orden für das Engagement in Betracht kommt.

8. Welche Informationen werden für eine Anregung benötigt?

Ihre Anregung sollte eine möglichst detaillierte Schilderung der Verdienste enthalten. Dafür können Sie gerne das Formular für eine Anregung zur Verleihung einer staatlichen Auszeichnung nutzen. Sie müssen nicht alle Informationen selbst recherchieren, das Ordensteam bindet im Rahmen der Prüfung auch weitere Menschen ein, die etwas über das Engagement berichten können. Eine bloße Aufzählung von Ämtern oder Funktionen reicht jedoch nicht aus. Gerne können Sie die Schilderungen mit Belegen wie zum Beispiel Zeitungsartikeln oder Schriftstücken Dritter untermauern. Der oder die Vorgeschlagene sollte über den Vorschlag nicht informiert werden, um keine falschen Erwartungen zu wecken.

Ein Anregungsschreiben könnte folgendermaßen aussehen:

Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse, Berufsbezeichnung, engagiert sich seit 2010 für mehr Toleranz der Kulturen. Sie hat die Integration von Migrantinnen und Migranten beispielgebend mitgestaltet. XXX ist Initiatorin interreligiöser Dialoge in Kirchen, Moscheen, Synagogen usw. Sie ist außerdem im Bereich der Frauenarbeit ehrenamtlich aktiv und macht sich insbesondere für die Integration muslimischer Frauen in die deutsche Gesellschaft stark. Zudem organisiert sie interkulturelle Elterncafés in Kindergärten und Schulen. Dort treffen Kinder, Eltern und Lehrkräfte zusammen, um über Erziehung, Schule, Schulsysteme etc. zu diskutieren. XXX hat sich in der Grundschule ihrer Kinder auf vorbildliche Weise im Eltern-Lehrer-Café engagiert, das bis heute ein zentrales Bindeglied zwischen Schülern, Lehrern und Eltern ist.

9. Gehe ich als Anregerin oder Anreger eine "Verpflichtung" ein?

Als Anregerin oder Anreger kennen Sie die vorgeschlagene Person und ihr Engagement in der Regel sehr gut und sollten dazu bereit sein, dem Ordensreferat für weitergehende Fragen zur Verfügung zu stehen. Sollte es zu einer Ehrung kommen, werden Sie der vorgeschlagenen Person als Anregerin beziehungsweise Anreger benannt, sofern Sie damit einverstanden sind. Andernfalls bleiben Sie als Anregerin beziehungsweise Anreger gegenüber der vorgeschlagenen Person anonym.

Achtung: Anonyme Vorschläge an die Staatskanzlei werden nicht bearbeitet. Anregerinnen und Anreger müssen ihren Namen sowie eine Erreichbarkeit für eine Kontaktaufnahme seitens des Ordensreferates bei der Anregung mit angeben.

10. Wie geht es nach der Anregung weiter?

Die Person, die eine Verleihung angeregt hat, erhält vom Ordensreferat der Staatskanzlei eine Eingangsbestätigung und wird in jedem Fall über den Ausgang des Verfahrens informiert.

Das Ordensreferat prüft in einem umfangreichen Verfahren alle Verdienste der vorgeschlagenen Person. Dabei wird es von den Landesministerien und zahlreichen anderen Stellen unterstützt. Das kann mehrere Monate dauern. In diesem Verfahren werden auch Art und Rang einer Ehrung geprüft. Kommt das Engagement für eine Auszeichnung in Betracht, entscheidet der Ministerpräsident, ob er die Person dem Bundespräsidenten zur Verleihung eines Bundesverdienstordens vorschlägt oder ob er der Person eine Landesauszeichnung verleiht.

Die Aushändigung eines Bundesverdienstordens kann durch den Bundespräsidenten selbst, aber auch durch Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, Ministerinnen und Minister, Landrätinnen und Landräte oder Bürgermeisterinnen und Bürgermeister erfolgen. In Schleswig-Holstein händigt der Ministerpräsident Bundesverdienstorden und Landesauszeichnungen aus. Der Bundespräsident überreicht den Verdienstorden in wenigen Fällen persönlich, etwa aus Anlass des Tages der Deutschen Einheit und des Tages des Ehrenamtes.

11. Kann ein Orden auch im Rahmen einer Jubiläumsfeier oder zu einem ähnlichen Anlass ausgehändigt werden?

Orden und Ehrenzeichen sind staatliche Auszeichnungen, die vornehmlich im Rahmen eines festlichen Empfangs vom Bundespräsidenten oder vom Ministerpräsidenten verliehen werden.

12. Gibt es eine Liste der Personen, die bisher ausgezeichnet wurden?

Unter den einzelnen Rubriken der Orden sind die Verleihungen der letzten Jahre zu finden. Für folgende Orden sind sie beispielsweise hier zu finden:

13. Ich habe meinen Orden oder meine Verleihungsurkunde verloren. Kann ich Ersatz erhalten?

 Bei Verlust können Sie beim Ordensreferat der Staatskanzlei Ersatz für das verlorene Exemplar beantragen. Wenn die Verleihung der Auszeichnung nachgewiesen werden kann oder durch das Ordensreferat feststellbar ist, wird Ihnen eine Zweitausfertigung ausgestellt.


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