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Thema : Artenschutz

Mutmaßliche Schäden an Weidetieren durch Wölfe - Hinweise für die betroffenen Nutztierhalter

Letzte Aktualisierung: 17.10.2022

Sollte ein Tierhalter bei der täglichen Kontrolle seiner Tiere Schäden an den Tieren feststellen, die mutmaßlich auf Wolfsangriff zurückzuführen sein könnten, sollte der Tierhalter wie folgt vorgehen:

  • Der Tierhalter verschafft sich einen Überblick über die Situation vor Ort.
  • Er stellt die Anzahl getöteter und/oder verletzter Tiere fest.
  • Bei verletzten Tieren informiert der Tierhalter als erstes den Tierarzt.
  • Anschließend ruft der Tierhalter die Wolfshotline, 0174 - 63 30 335, an. Ansprechpartner ist dort der Wolfskoordinator Herr Matzen oder fachkundige Vertretung.
  • Herr Matzen erkundigt sich bei dem Tierhalter nach den Kontaktdaten, der betroffenen Tierart, der Anzahl der verletzten/ getöteten Tiere und der Art der Zäunung. Anschließend informiert Herr Matzen den Rissgutachter.
  • Der Rissgutachter meldet sich anschließend schnellstmöglich bei dem Tierhalter und bespricht mit ihm das weitere Vorgehen.
  • Der Tierhalter darf den Fundort nicht verändern.
  • Der Tierhalter darf den Kadaver nicht bewegen oder berühren. Wenn es nötig sein sollte (z.B. an bei Besucherverkehr), darf der Kadaver mit einer sauberen Plane abgedeckt werden.
  • Unbedingt darauf achten das keine Hunde in die Nähe des Kadavers kommen.
  • Proben für genetische Untersuchungen dürfen nur die Rissgutachter nehmen. Eine vorherige Probennahme durch den Tierhalter ist nicht zulässig. Sollte der Tierhalter selber genetische Proben benötigen, händigt der Rissgutachter dem Tierhalter vor Ort Proben aus. Auch die Suche nach Bissspuren darf ausschließlich vom Rissgutachter durchgeführt werden.
  • Am Fundort soll möglichst wenig herumgelaufen werden, um die Spurenlage nicht zu zerstören. Der Tierhalter darf daher nur die wirklich benötigten Personen (z.B. den Tierarzt und ggf. eine Vertrauensperson) auf die Fläche lassen.
  • Der Rissgutachter nimmt den Vorfall und die begleitenden Parameter (z.B. Zäunung und Spurenlage) auf, nimmt Proben von dem Kadaver bzw. ggf. den Kadavern. Dabei kann der Tierhalter den Rissgutachter gerne begleiten.
  • Im Regelfall verlädt der Rissgutachter abschließend einen Kadaver für eine veterinär-pathologische Untersuchung im Landeslabor in Neumünster. Beim Verladen ist des Kadavers ist die Unterstützung des Tierhalters nötig.

Kontakte:

Bei Fragen zum Thema Wolf: 04347 – 704 382

Bei Fragen zum Herdenschutz: 04347 – 704 325

Melden von Schäden durch Wölfe: 0174 – 63 30 335 (Wolfshotline)

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