Landesamt für Umwelt: Thema: Ministerien & Behörden
Management invasiver Arten
Letzte Aktualisierung: 19.06.2018
Während bei invasiven Arten in der frühen Phase der Invasion die vollständige Beseitigung sinnvoll und meist auch möglich ist, so ist dies bei bereits weit verbreiteten Arten oftmals nicht der Fall und es gilt im Rahmen des Managements Maßnahmen gegen lokale Vorkommen mittels Kosten-Nutzen-Analysen abzuwägen und eine naturschutzfachliche Prioritätensetzung zu erreichen. So sollen die verfügbaren Ressourcen vorrangig an den Orten verwendet werden, an denen eine konkrete Gefahr für bedrohte Ökosysteme, Biotope oder Arten abzusehen ist. Anzustreben ist eine vollständige Beseitigung insbesondere bei Populationen, die sich erst kleinräumig etabliert haben. In besonderen Fällen kann es auch sinnvoll sein, auf regionaler Ebene angelegte Managementkonzepte zu entwerfen, um ein effektiveres Vorgehen zu ermöglichen.
Der Erfolg des Managements hängt maßgeblich von der detaillierten und individuellen Planung einer Maßnahme ab.
Fester Bestandteil jeder Planung sollte daher die Berücksichtigung folgender Punkte sein:
Festlegen einer naturschutzfachlichen Zielsetzung (z.B. vollständige Beseitigung oder lediglich Eindämmung einer Population in dem jeweiligen Gebiet)
Methodenwahl
Planung der Maßnahmendauer und benötigter Ressourcen
Abwägung nachteiliger Auswirkungen (z.B. menschliche Gesundheit und Nicht-Zielarten)
Fachgerechte Entsorgung (z.B. von Pflanzenmaterial)
Erfolgskontrollen
Dokumentation
Ggf. Wiederherstellung des Ökosystems
Managementmaßnahmen nach Art. 19 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014
Auch im Umgang mit den invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste findet sich der Grundgedanke der Kosten-Nutzen-Analyse wieder. So ist für Arten, die sich in frühen Phase der Invasion befinden eine sofortige Beseitigung (Art. 16 ff.) vorgesehen, während die weit verbreiteten Arten der Unionsliste unter das Management nach Art. 19 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 fallen. Die Differenzierung der Arten der Unionsliste in bereits weit verbreitete Arten und solche die noch nicht in Deutschland vorkommen oder bisher nur vereinzelt auftreten wird vom Bundesamt für Naturschutz durchgeführt.
Für die unter Art. 19 fallenden weit verbreiteten Arten werden in Zusammenarbeit aller Bundesländer innerhalb von 18 Monaten nach der Aufnahme einer invasiven Art in die Unionsliste Managementmaßnahmenblätter erstellt und mit der Öffentlichkeit abgestimmt. Die Managementmaßnahmen geben einen Überblick über die gängigen und für sinnvoll erachteten Maßnahmen zur Umsetzung der artspezifischen Prävention, Beseitigung oder Eindämmung. Sie bilden zwar den bundesweiten Rahmen für das Management nach Art. 19, können aber im Hinblick auf zukünftige neue oder verbesserte Methoden und Erkenntnisse immer wieder angepasst werden. Die konkrete Umsetzung der Maßnahmen ist mit den veröffentlichten Managementmaßnahmenblättern bewusst nicht geregelt, da diese stets einer einzelfallbezogenen Abwägung und angepassten Planung bedarf.
Für die in Deutschland weit verbreiteten Arten der Unionsliste sowie für die Arten der ersten Erweiterung liegen die abgestimmten Managementmaßnahmenblätter vor und können hier eingesehen werden.
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