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Thema : Arbeitsschutz

Flüssiggastankstellen

Arbeitsschutz an Flüssiggastankstellen

Letzte Aktualisierung: 08.05.2015

Die staatliche Arbeitsschutzbehörde in Schleswig-Holstein hatte nach einem Unfall an einer Flüssiggastankstelle im Jahr 2009 umfangreiche Prüfungen eingeleitet und Maßnahmen angeordnet. Es wurden alle betriebenen Flüssiggastankstellen im Land überprüft. Dabei stellten sich zahlreiche erstellte Gutachten zu Flüssiggastankstellen als fehlerhaft heraus. Von 272 vorhandenen Anlagen waren 132 mängelbehaftet, obgleich Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) deren ordnungsgemäßen Zustand gutachterlich bestätigt hatten. 26 Anlagen wurden seinerzeit durch die Behörden stillgelegt. Die Betreiber der Gastankstellen wurden aufgefordert, die Mängel zu beseitigen. Sie sind für die Behebung der Mängel verantwortlich. Derzeit wird die Mängelbeseitigung an den beanstandeten Tankstellen überprüft. Stillgelegte Anlagen benötigen eine neue Betriebserlaubnis, bevor sie wieder in Betrieb genommen werden dürfen.
Schleswig-Holstein hatte auch die anderen Bundesländer über die durch den Vorfall gewonnenen Erkenntnisse informiert. Überprüfungsmaßnahmen in anderen Bundesländern haben die schleswig-holsteinischen Erkenntnisse über fehlerhafte Gutachten durch Zugelassenen Überwachungsstellen bestätigt. Schleswig-Holstein hat daher die länderübergreifende Zulassungsstelle ZLS in München gebeten, Konsequenzen in Bezug auf die Akkreditierungsverfahren der Überwachungsstellen zu ziehen.
Im Zusammenhang mit den Überprüfungen wurde auch deutlich, dass die Zugelassenen Überwachungsstellen nur unzureichend versichert waren. Schleswig-Holstein plädiert daher für die Erhöhung der Mindestdeckungssumme von Haftpflichtversicherungen für Zugelassene Überwachungsstellen und hat dies in einem Bundesratsverfahren entsprechend angeregt.
ZÜS erstellen in allen Bundesländern Gutachten zur technischen Sicherheit von Anlagen nach den Kriterien der Betriebssicherheitsverordnung. Diese Gutachten, sind die maßgebliche Grundlage für behördliche Genehmigungen zum Betrieb einer technischen Anlage. ZÜS sind privatwirtschaftliche Unternehmen, die von einer länderübergreifenden staatlichen Zulassungsstelle (ZLS in München) eine zeitlich befristete Akkreditierung für diese Aufgabe erhalten. Die Aufgabe der ZLS ist es unter anderem, die Qualität der akkreditierten Überwachungsstellen zu beurteilen und sicherzustellen.

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