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Thema : Arbeitsschutz

Jugendarbeitsschutzuntersuchung



Letzte Aktualisierung: 10.01.2023

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz benötigen Jugendliche unter 18 Jahren vor Eintritt ins Berufsleben eine Untersuchung, um gesundheitliche Schäden und gesundheitlich bedingte Ausbildungsabbrüche zu vermeiden. Hierbei handelt es sich um die sogenannte „Jugendarbeitsschutzuntersuchung“. Dabei wird unterschieden in die Erstuntersuchung und die Nachuntersuchungen.

Welche Fristen sind zu beachten?

Die Erstuntersuchung muss innerhalb der letzten 14 Monate vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgt sein.

Vor dem Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres muss eine Nachuntersuchung durchgeführt werden, sofern die oder der Jugendliche noch nicht volljährig ist.

Welche Unterlagen werden für die Untersuchung benötigt?

  • Untersuchungsberechtigungsschein
  • Ausgefüllter Erhebungsbogen

Beides wird zusammen im Bürgerbüro der Kommune am Hauptwohnsitz ausgegeben.

Die anschließende Bescheinigung der Ärztin oder des Arztes wird der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber vorgelegt.

Wer führt die Untersuchung durch?

Die Untersuchung kann von jeder Ärztin und jedem Arzt durchgeführt werden.

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten der Untersuchung trägt das Land Schleswig-Holstein.

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