Im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit hat die Arbeitsmigration von Arbeitskräften insbesondere aus Mittel- und Osteuropa in den vergangenen Jahren auch in Schleswig-Holstein immer mehr an Bedeutung gewonnen. Diese sogenannten mobilen Beschäftigten befinden sich häufig in prekären Arbeits- und Lebensverhältnissen.
Um über die Beratungsbedarfe der mobilen Arbeitskräfte nähere Erkenntnisse zu erhalten, hat das Deutsche Institut für Menschenrechte im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus das Gutachten "Bedarfsanalyse Mobile Beratungsstellen für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer" erstellt.
Beratungsstelle Arbeitnehmerfreizügigkeit Schleswig-Holstein
Zur Unterstützung der mobilen Arbeitskräfte fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie seit Oktober 2016 aus Landesmitteln das Projekt "Beratungsstelle Arbeitnehmerfreizügigkeit Schleswig-Holstein".
Ziel der Beratungsstelle ist es, Menschen insbesondere aus Osteuropa, die in Schleswig-Holstein Arbeit suchen oder bereits hier tätig sind, schwerpunktmäßig in arbeitsrechtlichen Fragen zu unterstützten. Die Ratsuchenden sollen in der Sprache ihres Herkunftslandes kostenlose Informationen über die regulären Arbeitsbedingungen und Mindeststandards erhalten und über ihre Rechte und über die Möglichkeiten zur Durchsetzung dieser Rechte informiert werden.
Das Projekt wird von Arbeit und Leben Schleswig-Holstein e.V. durchgeführt. Der zentrale Standort der Beratungsstelle befindet sich in Kiel in der Legienstraße 22. Es wird aber auch eine aufsuchende Beratung in ganz Schleswig-Holstein angeboten.
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