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Thema : Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027

Steigender Beratungsbedarf der Bürgerinnen und Bürger durch Anti-Korruptionsbeauftragte

Cornelia Gädigk stellt insgesamt grundlegende Rechtstreue und Unbestechlichkeit der öffentlich Bediensteten fest

Letzte Aktualisierung: 20.08.2021

KIEL. Schleswig-Holsteins ehrenamtlich tätige Anti-Korruptionsbeauftragte Cornelia Gädigk hat ihren 3. Halbjahresbericht und den insgesamt 28. Tätigkeitsbericht seit Bestehen der Kontaktstelle zur Bekämpfung der Korruption (KBK-SH) am 01.08.2021 vorgelegt.

Im ersten Halbjahr 2021 wurden insgesamt vierundfünfzig (54) Sachverhalte und Anfragen an die Anti-Korruptionsbeauftragte herangetragen. Damit setzt sich der steigende Beratungsbedarf aus dem vergangenen Jahr fort. 2020 hatte es bereits den zweithöchsten Wert seit der Einrichtung der Kontaktstelle im Jahr 2007 gegeben. Mit 54 Fällen im ersten Halbjahr liegt die Fallzahl bereits über dem Gesamtwert des Jahres 2019.
Bei zahlreichen der mitgeteilten Sachverhalte konnten Anhaltspunkte auf Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit aber nicht erkannt werden. Wiederholt musste vermittelt werden, dass die Anti-Korruptionsbeauftragte beratend und unterstützend tätig werden kann, nicht aber für die Kontrolle anderer Behörden und Ämter zuständig ist und keine Ermittlungsbefugnisse hat. In mehreren dieser Fälle wurde mehrfach auf die Notwendigkeit der Einholung anwaltlichen Rates oder anderer Stellen des Landes hingewiesen.

Insgesamt acht (8) Vorgänge, die entweder konkret als „Anzeige“ an die Anti-Korruptionsbeauftragte oder über Mitteilung des Sachverhalts an sie gerichtet worden waren, wurden mit einer vorläufigen Bewertung der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel als Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Korruptionsdelikte zur weiteren Bearbeitung oder Ermittlung in deren Zuständigkeit übermittelt.
Diese Zahl liegt im Durchschnitt des jeweils halbjährlichen Hinweisaufkommens seit Einrichtung der Kontaktstelle zur Bekämpfung der Korruption im Jahr 2007. Seither wurden durch die KBK insgesamt 253 Sachverhalte an die Staatsanwaltschaft übermittelt.

"Diese Zahlen und meine Erfahrungen belegen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes sich grundsätzlich rechtstreu und rechtskonform verhalten und sich als unbestechlich erweisen", so Gädigk.
Um dies weiterhin zu gewährleisten, sei es aber notwendig, regelmäßig über Indikatoren für Korruptionsdelikte, mögliche Dilemma-Situationen und Gefahren zu informieren und die Bediensteten zu sensibilisieren. Dies geschieht im Rahmen von Fortbildungen zum Thema Korruptionsprävention. In diesen werde auch auf Mitteilungs- und Anzeigepflichten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über mögliche Hinweise auf Auffälligkeiten oder Verdachtsmomente hingewiesen.

Neben den Ansprechstellen bei Korruptionsverdacht in den jeweiligen Institutionen können sich Bedienstete auch an die Anti-Korruptionsbeauftragte wenden, die gemäß Landesbeamtengesetz (LBG SH) eine sonstige außerdienstliche Stelle zur Annahme von Hinweisen auf möglichen Korruptionsverdacht ist.

"Hinweise werden zunächst vertraulich behandelt, und in einigen Fällen konnte bereits konstruktiv und unterstützend zur Konkretisierung beigetragen werden, die im vergangenen Halbjahr sodann auch die Weiterleitung eines Sachverhalts an die Ermittlungsbehörden zur Folge hatte", erklärte die Anti-Korruptionsbeauftragte, die aus der Nachfrage nach Vorträgen zum Thema Prävention auf ein großes Informationsinteresse schließt.
Für das zweite Halbjahr 2021 sind bereits mehrere Veranstaltungen in verschiedenen Verwaltungen und Institutionen vorgesehen.

Kontaktdaten

Anti-Korruptionsbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein
Postfach 1152
25442 Quickborn
Telefon: 015120043503
Mail: antikorruption.landsh@posteo.de

Halbjahresbericht

28. Tätigkeitsbericht der Anti-Korruptionsbeauftragten (01.01. bis 30.06.2021) (PDF, 142KB, Datei ist barrierefrei)

Übersicht

Übersicht der Tätigkeiten der Anti-Korruptionsbeauftragten (PDF, 81KB, Datei ist barrierefrei)

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