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Thema : Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027

Antikorruptionsbeauftragte fordert politische EntscheidungsträgerInnen zu sorgsamerer Beachtung der Befangenheitsvorschriften auf

Letzte Aktualisierung: 08.03.2021

KIEL. Schleswig-Holsteins seit Januar 2020 ehrenamtlich tätige Anti-Korruptionsbeauftragte Cornelia Gädigk hat anlässlich der Vorlage ihres zweiten Halbjahresberichtes die politischen Entscheidungsträgerinnen und –träger dazu aufgefordert, die Befangenheitsvorschriften im Landesverwaltungsgesetz und in der Gemeindeordnung aus eigenem Interesse sehr restriktiv auszulegen.

"Die Eingaben und Anfragen verstärken meinen Eindruck, dass das Vertrauen in die Uneigennützigkeit und Unvoreingenommenheit von behördlichen Entscheidungen, aber auch Verantwortliche in Städte- und Gemeindevertretungen oftmals nicht gegeben ist. Deshalb ist es im Interesse der Beteiligten, bereits den Anschein von "Käuflichkeit" und möglichen Interessenkollisionen zu vermeiden. Dazu reicht für viele Menschen eine rein formale Enthaltung bei Entscheidungen, die Verantwortliche selbst oder mittelbar begünstigen können, eben nicht aus", so Gädigk.

Auch der vor kurzem zu lesenden Forderung nach frühzeitiger Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in solche anstehenden Entscheidungen könne sie sich nur anschließen. "Wie die Zahlen zeigen, konnte ich in den meisten Fällen keine Anhaltspunkte für Korruption feststellen, häufig allerdings ein unbedachtes Verhalten, dass Spekulationen darüber Tür und Tor öffnet. Damit tun sich die Verantwortlichen selbst keinen Gefallen", sagte Gädigk.

Seit der Veröffentlichung des ersten Berichts im August 2020 wurden insgesamt fünfundvierzig (45) sehr unterschiedliche Sachverhalte an die Anti-Korruptionsbeauftragte herangetragen. Nach vorläufiger Bewertung und Prüfung wurden insgesamt zwölf Vorgänge – von denen einige bereits zuvor im ersten Halbjahr mitgeteilt worden waren und einer umfassenderen Überprüfung bedurften - der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel als Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Korruptionsdelikte zur weiteren Bearbeitung in deren Zuständigkeit übermittelt.

Bei zahlreichen der mitgeteilten Sachverhalte konnten Anhaltspunkte auf Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit nicht erkannt werden. Einige dieser Fälle jedoch zeigen jedoch das Misstrauen der Bevölkerung in Städten oder Kommunen gegen kostenträchtige Entscheidungen und gegen scheinbar zu schnelle und zu enge Kooperationen mit Investoren. Darüber hinaus fühlen sich Bürgerinnen und Bürger gegenüber Angehörigen der Verantwortlichen – beispielsweise oft bei Baugenehmigungsanträgen - benachteiligt.

Sie kündigte an, diese Themen in der nächsten Zeit im Rahmen von Präventionsvorträgen aktiv zu bearbeiten.

Auf das Jahr 2020 bezogen wurden insgesamt neunzehn Sachverhalte der Staatsanwaltschaft zur Kenntnisnahme und Prüfung unterbreitet. Diese Anzahl liegt im Mittelfeld der Weiterleitung von möglichen Verdachtsfällen auf Korruption, die seit Einrichtung dieser unabhängigen Stelle der für die Ermittlungen zuständigen Staatsanwaltschaft übermittelt wurden.

Wie bereits im ersten Halbjahresbericht dargelegt, dokumentieren die Kontaktaufnahmen und geführten Gespräche, dass der Antikorruptionsbeauftragten in diesem Ehrenamt viel Vertrauen entgegengebracht wurde. Allerdings werden deren Kompetenzen und der Aufgabenbereich zum Teil überschätzt.

Soweit es um mögliche Korruptionssachverhalte geht, gilt es zu beachten, dass bereits Einzelfälle dazu beitragen, dass das Ansehen der betroffenen Institution beschädigt wird und das Vertrauen in die Ordnungsgemäßheit und Sachbezogenheit des Handelns insbesondere staatlicher Institutionen sinkt. Daher gilt es, neben einer beratenden Tätigkeit bereits präventiv und aufklärend diesen Konstellationen entgegen zu treten und insbesondere solchen Einzelfällen konsequent nachzugehen.

Die Erfahrungen in diesem ersten Jahr als Anti-Korruptionsbeauftragte bestätigen die ersten Eindrücke, dass über eine solche unabhängige Stelle ein Beitrag geleistet werden kann, zum einen das Dunkelfeld von Korruptionsdelikten aufzuhellen, andererseits Bürgerinnen und Bürgern aber auch unbürokratisch Hilfestellung bei der Suche nach Ansprechpartnern für Ihre Beschwerden und Anliegen vermitteln zu können.

Präventions- und Aufklärungsvorträge konnten im Jahr 2020 aufgrund der Beschränkungen durch die Corona-Pandemie nur bedingt durchgeführt werden. Vorliegende Anfragen belegen das Interesse verschiedener öffentlicher Einrichtungen und Unternehmen und werden im Rahmen des Möglichen wahrgenommen werden.

Kontaktdaten

Anti-Korruptionsbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein
Postfach 1152
25442 Quickborn
Telefon: 015120043503
Mail: antikorruption.landsh@posteo.de

Halbjahresbericht

27. Tätigkeitsbericht der Anti-Korruptionsbeauftragten (01.07. bis 31.12.2020) (PDF, 134KB, Datei ist barrierefrei)

Übersicht

Übersicht der Tätigkeiten der Anti-Korruptionsbeauftragten (PDF, 81KB, Datei ist barrierefrei)

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