Hierzu wurden die Ablaufkonzentrationen in den untersuchten Kläranlagen mit Umweltqualitätsnormen (UQN) aus der aktuell geltenden Oberflächengewässerverordnung (OGewV) bzw. mit UQN-Vorschlägen verglichen. Da nicht für alle untersuchten Spurenstoffe UQN oder UQN-Vorschläge existieren bzw. ermittelt werden konnten, wurden hilfsweise weitere Beurteilungswerte in Form von Präventivwerten des Trinkwasserschutzes ermittelt. Im Ergebnis wurden 22 der 51 Spurenstoffe, die im Rahmen von PrioSH untersucht wurden, als potentiell relevant im Hinblick auf die Einleitung aus Kläranlagen in die Gewässer eingestuft. Hiervon sind 11 Spurenstoffe in der aktuellen OGewV enthalten und demnach mit einem Beurteilungswert in Form einer UQN versehen. Betroffen sind sowohl Stoffe der Anlage 6 der OGewV, die zur Beurteilung des ökologischen Zustands und des ökologischen Potentials herangezogen werden, als auch Stoffe der Anlage 8 der OGewV, die der Beurteilung des chemischen Zustands dienen. Weitere potentiell relevante Spurenstoffe standen bzw. stehen auf der Beobachtungsliste der EU (Durchführungsbeschluss (EU) 2015/495 der Kommission) oder sind in der allgemeinen Diskussion, schädlich für Gewässerorganismen zu sein.
Konzept Spurenstoffe "Rückhalt von Spurenstoffen in den Kläranlagen Schleswig-Holsteins" (PDF, 6MB, Datei ist barrierefrei)