Nach statistischen Erhebungen beträgt in Schleswig-Holstein der Anteil der befestigten Flächen an der Gesamtfläche des Landes etwa 6 Prozent. Mit rund 740 Millionen Kubikmeter pro Jahr ist der Jahresabfluss von befestigten Flächen ca. vier Mal so groß wie der Jahresschmutzwasserabfluss aus allen kommunalen Kläranlagen.
Die stoffliche Belastung des von befestigten Flächen abfließenden Niederschlagswassers hängt neben dem unmittelbaren Materialabtrag der jeweiligen Flächen und der atmosphärischen Deposition besonders von der Art und dem Ausmaß der Flächennutzung ab. Je nach Verschmutzungsgrad des Niederschlagswassers wird es behandelt oder unbehandelt in oberirdische Gewässer eingeleitet oder über den Boden ins Grundwasser versickert.
Punktuelle Einleitungen von gesammeltem Niederschlagswasser können hinsichtlich der hydraulischen Auswirkungen der eingeleiteten Mengen erhebliche nachteilige Folgen für die Gewässer mit sich bringen. Mit fortschreitender Ausweisung neuer Bebauungsgebiete verschärft sich aufgrund der Versiegelung der Böden die hydraulische Belastung der Gewässer, dies vorwiegend in Ballungsräumen und bei Gewässern mit geringer Abflussleistung.
Insbesondere bei der Entwässerungsplanung von Neubaugebieten ist der Fokus daher künftig auf eine naturverträgliche Niederschlagswasserbeseitigung zu richten, deren vorrangiges Ziel die Reduzierung der abzuleitenden Niederschlagswassermengen ist.
Wasserrechtliche Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser
Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung und das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung haben gemeinsam per Erlass vom 10. Oktober 2019 die "Wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser - Teil 1: Mengenbewirtschaftung (A-RW 1)" eingeführt. Diese wurden am 09.02.2023 redaktionell überarbeitet. Die Änderungen können der Änderungshistorie auf Seite 1 entnommen werden.
Zur Unterstützung aller Beteiligten und als Orientierungshilfe bei der Umsetzung des A-RW 1 wurden die bisherigen Hinweise und Hilfestellungen zu bestimmten Sachverhalten zusammengetragen und als "Hinweise zum Umgang mit A-RW 1" zur Verfügung gestellt.
Die "Wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser - Teil 1: Mengenbewirtschaftung" sind von der Technischen Hochschule Lübeck in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Umwelt und den unteren Wasserbehörden (UWB) erarbeitet worden.
Nachfolgend können die entsprechenden Unterlagen heruntergeladen werden:
Einführungserlass des MELUND und MILI, Wasserrechtliche Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten in Schleswig-Holstein – Teil 1: Mengenbewirtschaftung
(PDF, 345KB, Datei ist nicht barrierefrei)
A-RW 1 – Wasserrechtliche Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser - Teil 1: Mengenbewirtschaftung; Stand: 09.02.2023 (PDF, 4MB, Datei ist barrierefrei)
Hinweise zum Umgang mit A-RW 1; Stand: 09.02.2023 (PDF, 2MB, Datei ist barrierefrei)
Flyer "Erschließung gesichert? Wasserrechtliche Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten"
(PDF, 5MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Das Berechnungsprogramm zur Überprüfung des Wasserhaushaltes wurde im September 2024 überarbeitet. Die Berechnung kann nun online durchgeführt werden. Damit steht immer die aktuelle Version zur Verfügung und es muss keine Software installiert werden. Das Programm dient einer einfachen und schnelle Durchführung der Überprüfung des Wasserhaushalts im Baugebiet und bietet Unterstützung bei den regionalen Nachweisen. Es steht nachfolgend kostenlos unter folgendem Link zur Verfügung:
Wasserrechtliche Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser
Hinweise zur Bedienung sind im Tool selbst zu finden.