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Thema : Abwasser

Gewerbliche und industrielle Indirekteinleiter

Letzte Aktualisierung: 15.10.2019

Indirekteinleiter

Inhaltsstoffe

Im gewerblichen und industriellen Abwasser sind häufig Inhaltsstoffe enthalten, die technisch unter vertretbarem Aufwand nur dort entfernt werden können, wo sie anfallen. Diese Inhaltsstoffe müssen deshalb aus dem Abwasser vor weiterer Vermischung weitestgehend entfernt werden.

Aus diesem Grunde bedarf die Einleitung derartigen Abwassers in die öffentliche Kanalisation (Indirekteinleitung) der wasserrechtlichen Genehmigung nach § 48 Landeswassergesetz (LWG). In ihr werden herkunftsbezogene Mindestanforderungen an die Abwasserinhaltsstoffe nach den Anhängen der Abwasserverordnung (Stand der Technik) gestellt und laufend fortgeschrieben.

Genehmigungen / Überwachung

Zuständig für die Genehmigung und die Überwachung der Indirekteinleitung nach § 48 Landeswassergesetz sind die Träger der Abwasserbeseitigungspflicht. Das sind die Gemeinden, Städte oder die Zweckverbände bzw. die Wasser- und Bodenverbände.

Neben der wasserrechtlichen Genehmigungspflicht, die auf den Schutz des Gewässers und seiner Flora und Fauna gerichtet ist, besteht eine satzungsrechtliche Genehmigungspflicht für Indirekteinleitungen seitens der Gemeinde. Sie zielt darauf ab,

  • den Bestand und die Funktionsfähigkeit der Abwasseranlage zu gewährleisten,
  • das in der Anlage arbeitende Personal vor gesundheitlichen Schäden zu bewahren,
  • die landwirtschaftliche Verwertung des Klärschlammes zu ermöglichen,
  • die eigenen Direkteinleiterpflichten zu erfüllen und die Kosten der Abwasserbehandlung, insbesondere die der Abwasserabgabe, zu minimieren.

Die Anforderungen nach dem Satzungsrecht der Gemeinde (Ortsrecht) sind von Indirekteinleitern an der Übergabestelle des Abwassers in die öffentliche Kanalisation einzuhalten; die Anforderungen nach dem Wasserrecht können sich auf den Ablauf der Abwasservorbehandlungsanlage auf dem Grundstück des Betreibers (am Ort des Anfalls) oder vor seiner Vermischung mit anderem Abwasser (anderen Abwasserteilströmen) beziehen.

Indirekteinleiter-Handbuch

Das Umweltministerium hat die mehrjährigen Erfahrungen, die es im Bereich dieser Indirekteinleitungen gesammelt hat, in einem Indirekteinleiterhandbuch niedergelegt. Ziel ist es, diese Erfahrungen zu vermitteln und eine Leitlinie für die Umsetzung der dafür geltenden Vorschriften zu geben, um damit das von den Emittenten ausgehende Gefährdungspotenzial für die Umwelt aufzuheben oder zumindest spürbar zu senken.
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