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Thema : Abfallwirtschaft

Abfallwirtschaftpläne, Abfallmengen

Im Folgenden finden Sie die Abfallwirtschaftsplanung des Landes und die ihr zugrundeliegenden abfallwirtschaftlichen Daten.

Letzte Aktualisierung: 25.09.2024

Abfallwirtschaftspläne

Gemäß §§ 30 und 31 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind die Bundesländer verpflichtet, für ihren Bereich Abfallwirtschaftspläne nach überörtlichen Gesichtspunkten aufzustellen, alle sechs Jahre auszuwerten und bei Bedarf fortzuschreiben. Abfallwirtschaftspläne sind ein wichtiges Instrument für die überregionale Planung und Steuerung der Abfallentsorgung.
In den Abfallwirtschaftsplänen wird eine gründliche Analyse der abfallwirtschaftlichen Situation vorgenommen. Es werden die Ziele der Abfallvermeidung und -verwertung formuliert sowie die zur Sicherung der Inlandsbeseitigung erforderlichen Anlagen dargestellt.
Die erforderlichen Kapazitäten für die Beseitigung von Abfällen leiten sich aus einer Darstellung und Bewertung der überregionalen Entwicklung von Abfallmengen, Entsorgungswegen und der abfallrechtlichen und abfallwirtschaftlichen Entwicklung ab.
Die Prognose des Verwertungsanteils ist dabei eng verbunden mit politisch programmatischen Aussagen zur Förderung der Abfallvermeidung und Verwertung, zum Wandel der Abfallwirtschaft zur Kreislaufwirtschaft. Damit zeigen die Pläne auch den ggf. bestehenden Handlungsbedarf auf.
In Schleswig-Holstein wird der Abfallwirtschaftsplan in folgenden Teilplänen erstellt:

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Entwurf des Abfallwirtschaftsplans, Teilplan Siedlungsabfälle – Anhörung und Öffentlichkeitsbeteiligung

Das Kabinett hat am 03. September 2024 dem Entwurf einer Neufassung des Abfallwirtschaftsplans Schleswig-Holstein, Teilplan Siedlungsabfälle zugestimmt und zur Anhörung und Öffentlichkeitsbeteiligung freigegeben.

Der Abfallwirtschaftsplan formuliert die Ziele des Landes zur Abfallvermeidung und zur Abfallverwertung von Siedlungsabfällen (hier insbesondere der Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Recyclings sowie der Abfallbeseitigung) und führt Maßnahmen auf, die zur Erreichung der gesetzten Ziele erforderlich sind. Im Zentrum steht dabei die in § 6 KrWG definierte Abfallhierarchie, die die grundsätzlich geltende Reihenfolge für die Aufstellung und Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung und Bewirtschaftung von Abfällen festlegt. Der vorliegende Entwurf beschreibt die künftigen Ziele und Leitlinien der Kreislaufwirtschaftspolitik Schleswig-Holsteins, die insbesondere ausgerichtet sind auf die Stärkung von Abfallvermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling, um das Aufkommen an nicht recycelbaren Siedlungsabfällen zu reduzieren.

Gemäß § 30 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 KrWG wird im Abfallwirtschaftsplan unter anderem auch dargestellt, welche Abfallentsorgungsanlagen zur Sicherung der Beseitigung von Abfällen erforderlich sind. Da im Rahmen der Aufstellung des Abfallwirtschaftsplan festgestellt wurde, dass im Planungszeitraum in Schleswig-Holstein ein Bedarf an Deponien der Klassen I und II besteht, wurde gemäß § 35 Absatz 1 Nummer 2 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Strategische Umweltprüfung durchgeführt. Zu den Umweltauswirkungen des Abfallwirtschaftsplans wurde daher ein Umweltbericht erstellt. Die Beurteilung ergab, dass durch den Abfallwirtschaftsplan und seiner Planaussage zum Erfordernis der Schaffung neuer Deponiekapazitäten voraussichtlich keine erheblichen Auswirkungen auf die betrachteten Schutzgüter zu erwarten sind. Die voraussichtlichen Auswirkungen sind jedoch einzelfallbezogen im Rahmen der Genehmigungsverfahren und im Zuge von (Vor-)Prüfungen zur Umweltverträglichkeit konkreter Deponievorhaben zwingend erneut zu bewerten.

Im Zeitraum vom 01. Oktober 2024 bis zum 01. November 2024 findet die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 32 KrWG i.V.m. § 42 (UVPG) zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplans, Teilplan Siedlungsabfälle sowie zum dazugehörigen Umweltbericht statt.

Während der Auslegung und bis zu einem Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 01. Dezember 2024 (Posteingang), können Stellungnahmen an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein; Mercatorstraße 3, 24106 Kiel, oder als E-Mail an

Hans-Martin.Berends@mekun.landsh.de gerichtet werden.

Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans Teilplan Siedlungsabfälle (PDF, 5MB, Datei ist barrierefrei)

Umweltbericht "Strategische Umweltprüfung für den Abfallwirtschaftsplan Teilplan Siedlungsabfälle des Landes Schles-wig-Holstein" (PDF, 5MB, Datei ist barrierefrei)

Teilplan Siedlungsabfälle (2014-2023)

In dem aktuellen Abfallwirtschaftsplan Siedlungsabfälle werden der Stand der Siedlungsabfallwirtschaft analysiert und die Ziele und Leitlinien der Kreislaufwirtschafts- und Abfallpolitik des Landes Schleswig-Holsteins beschrieben. Darüber hinaus werden für alle Fraktionen der Siedlungsabfälle Aussagen zur Beachtung der fünfstufigen Abfallhierarchie getroffen. Die abfallpolitischen Ziele der Landesregierung sollen insgesamt zu einer nachhaltigeren Kreislaufwirtschaft beitragen.
Auf Basis der vorhandenen Abfallbilanzen werden die künftigen Mengen und die Entsorgungswege für die einzelnen Abfallfraktionen prognostiziert. Es wird geprüft, ob für die prognostizierten Abfallmengen ausreichend Kapazitäten in Anlagen zur Behandlung und Ablagerung zur Verfügung stehen.

Im Ergebnis sind hochwertige Anlagen zur Bioabfallverwertung, zur Abfallsortierung und -aufbereitung, zur energetischen Abfallverwertung und zur Restabfallbehandlung vorhanden. Die vorhandenen Kapazitäten der Deponien der Klassen I und II nach Deponieverordnung würden bis etwa 2025 ausreichen, wenn die Mengen konstant blieben.

In der Landesverordnung über den Abfallwirtschaftsplan Siedlungsabfälle werden den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern Vorgaben für die ortsnahe und umweltverträgliche Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen aus Haushaltungen und gemeinsam damit erfassten anderen Abfällen gemacht.

Abfallwirtschaftsplan Schleswig-Holstein, Teilplan Siedlungsabfälle (2014-2023)  (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Deponiebedarfsstudie, Hilfestellung für Bedarfsnachweise


Im Zuge der Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplan Teilplan Siedlungsabfälle wurde im Auftrag des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) eine Deponiebedarfsprognose für die Deponieklassen DK 0, I und II für das Land Schleswig-Holstein erarbeitet. Die Ergebnisse der Deponiebedarfsprognose zeigen, dass die momentan genehmigten Deponierestvolumina für die Deponien der Klassen DK I und II im Prognosezeitraum bis 2034 erschöpft sein werden. Das Gutachten stellt daher Deponiebedarf im Bereich DK I- und II-Abfälle für das Land Schleswig-Holstein fest. Im Gutachten werden jedoch keine konkreten Standorte ausgewiesen, an denen die benötigten Deponiekapazitäten vorzugsweise zu errichten wären.

Die Akteure der Abfallwirtschaft und auch die Behörden bekommen mit dieser Studie eine Grundlage für die Planung und Zulassung neuer Deponien an die Hand. Die Ergebnisse der Studie werden vom Land in die Abfallwirtschaftsplanung übernommen. Gleichwohl muss für jeden einzelnen Standort vom Vorhabenträger individuell der Bedarf nachgewiesen werden.

Aufgrund entsprechender Nachfragen hat das Umweltministerium eine Hilfestellung für den Nachweis des Bedarfs an neuen Deponiekapazitäten erstellt, die hier zum Download bereitgestellt wird.

Prognose des Deponiebedarfs für die Klassen DK 0 bis II im Land Schleswig-Holstein (PDF, 3MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Hilfestellung für Deponie-Bedarfsnachweise  (PDF, 143KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Teilplan Bau- und Abbruchabfälle

Der Gemeinsame Abfallwirtschaftsplan Bau- und Abbruchabfälle der Freien und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein ist durch die Landesregierungen angenommen wurden und die Bekanntmachung wurde veranlasst. Aufgrund der engen Verzahnung der Bau- und Bauabfallwirtschaft der beiden Bundesländer wurde dieser Teilplan wieder gemeinsam erstellt.

Bis zum Jahr 2016 ist das Aufkommen der nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle (AVV-Kapitel 17 ohne Baggergut) in HH und SH kontinuierlich auf einen jährlichen Wert von 8,5 Mio. Tonnen angestiegen. Aus diesen Daten ergibt sich bzgl. der Datenbasis 2014-2016 eine inputbezogene Verwertungsquote von 92 Ma.-%.

Für die zu beseitigenden Mengen der Bau- und Abbruchabfälle stehen bis 2030 ausreichend Deponiekapazitäten zur Verfügung, wobei Deponien der Klasse DK I bereits vorher verfüllt wären. Bei Betrachtung der regionalen Verteilung der Deponien und ihrer Restvolumina dürften sich Planungen zur Ergänzung von Deponiekapazitäten insbesondere begründen lassen:

  • im westlichen Schleswig-Holstein für alle Deponieklassen,
  • im ganzen Land für Deponien der Klasse I unter Berücksichtigung der Restvolumina der Deponien Harrislee, Großenaspe und Johannistal und
  • im nördlichen und mittleren Schleswig-Holstein für Deponien der Klasse II.

Die Erstellung von Abfallwirtschaftsplänen nimmt viel Zeit in Anspruch, weshalb das Datenmodell auf Basis des Jahres 2016 heute bereits veraltet erscheinen mag. Um dennoch auf die aktuellen Entwicklungen eingehen zu können, wurde das Kapitel 8 "Aktuelle Entwicklung und Ausblick" formuliert.

Gemeinsamer Abfallwirtschaftsplan Bau- und Abbruchabfälle der Freien und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein (PDF, 3MB, Datei ist barrierefrei)

Teilplan Abfälle aus dem industriellen und gewerblichen Bereich


Für die verschiedenen industriellen und gewerblichen Abfälle beschreibt und prognostiziert der Abfallwirtschaftsplan (AWP) die derzeitigen und künftigen Mengen und Entsorgungswege. Eine Auflistung der vorhandenen Entsorgungsanlagen für die industriellen und gewerblichen Abfälle ist enthalten, eine Einschätzung der Entsorgungssicherheit wird vorgenommen. Mit den in Schleswig-Holstein zur Verfügung stehenden Anlagen ist für den Bereich der industriellen und gewerblichen Abfälle, die ausschließlich in den Geltungsbereich dieses Abfallwirtschaftsplanes fallen, die Entsorgungssicherheit für die kommenden Jahre gewährleistet. Für die Entsorgung dieser Abfälle stehen in einer Vielzahl von Entsorgungsanlagen ausreichend Kapazitäten zur thermischen oder chemisch-physikalischen Behandlung oder Ablagerung zur Verfügung. Nach jetzigem Stand reichen die Kapazitäten der Entsorgungsanlagen für die nächsten 10 Jahre weiterhin aus, um die Abfälle, die in den Geltungsbereich und in den Betrachtungszeitraum des AWP fallen, zielgerecht zu behandeln und sie anschließend ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten oder gemeinwohlverträglich zu beseitigen. Für die Zeit nach 2035 ist eine Nachfolgelösung für die Deponierung gefährlicher Abfälle zu finden. Im Einzelfall kann es in den kommenden Jahren darüber hinaus sinnvoll sein, dass für die Entsorgung neuartiger Abfälle entsprechende Entsorgungsanlagen mit neuen Entsorgungstechniken errichtet werden. Insbesondere für ein hochwertiges Recycling und die Rückgewinnung von kritischen Rohstoffen aus Abfällen ist davon auszugehen, dass in den kommenden Jahren hierfür neue Technologien benötigt werden. Zur Entwicklung dieser Techniken ist grundsätzlich eine enge Zusammenarbeit zwischen Hersteller und Entsorger sowie der Forschung sinnvoll.

Abfallwirtschaftsplan Schleswig-Holstein, Teilplan Abfälle aus dem industriellen und gewerblichen Bereich (PDF, 3MB, Datei ist barrierefrei)

Teilplan Klärschlamm

Der AWP Klärschlamm wurde erstmalig im Zuge der Neuausrichtung der Klärschlammentsorgung erarbeitet. Mit Inkrafttreten der novellierten Klärschlammverordnung (AbfKlärV) im Oktober 2017 wird mittelfristig die bodenbezogene Verwertung deutlich einschränkt und die Rückgewinnung von Phosphor in den Mittelpunkt gestellt.    

Mit dem AWP Klärschlamm wird aufgezeigt, wie die zukünftige Klärschlammentsorgung im Land organisiert werden kann und welche Anforderungen hierbei zu berücksichtigen sind. Ab dem Jahr 2032 muss der größte Anteil der erzeugten Klärschlämme in Schleswig-Holstein verbrannt und der enthaltene Phosphor zuvor oder nach der Verbrennung zurückgewonnen werden.

Zentraler Punkt des Abfallwirtschaftsplans ist die Abschätzung, wie sich die Abfallmengen zukünftig entwickeln und wie sie im Planungszeitraum entsorgt werden können. Bei der Abfallmengenermittlung sind die Bevölkerungsentwicklung und die geänderten Anforderungen an die Klärschlammbehandlung bei der Monoverbrennung zu berücksichtigen. Bezogen auf den Ausgangswert in Schleswig-Holstein von aktuell etwa 72.000 Mg (TM) Klärschlamm wird in 2032 von einem geschätzten Klärschlammaufkommen in Höhe von 63.000 Mg TM ausgegangen.

Auf Basis der aktuellen und zukünftigen Entsorgungsalternativen werden im AWP verschiedene Handlungsoptionen und Strategien abgeleitet, um den Klärschlamm mittel- bis langfristig zu entsorgen. Die zentralen Entsorgungsoptionen sind zwei in Planung befindliche Monoverbrennungsanlagen in Schleswig-Holstein.

Abfallwirtschaftsplan - Teilplan Klärschlamm (PDF, 9MB, Datei ist barrierefrei)

Abfallmengen

Die schleswig-holsteinischen Statistiken über Siedlungsabfälle und Sonderabfälle zeigen, dass immer mehr Abfälle verwertet und weniger beseitigt werden. Die Statistiken geben einen Überblick über das Aufkommen der wichtigsten Abfallarten, die Entsorgungswege und zeigen Trends auf. Die Siedlungsabfallbilanz erlaubt Vergleiche zwischen den 15 Kreisen und kreisfreien Städten.

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Siedlungsabfallbilanz

Abfallbilanzen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in Schleswig-Holstein, zusammengefasst durch das Landesamt für Umwelt (LfU) zur jährlichen Siedlungsabfallbilanz.

Die Siedlungsabfallbilanzen vermitteln sowohl Fachleuten als auch interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen Einblick in Aufkommen und Verbleib der wichtigsten Abfallarten in den Kommunen. Das umfangreiche Datenmaterial erlaubt Vergleiche zwischen den 15 Gebietskörperschaften.

Diese Bilanz betrachtet neben den Siedlungsabfällen auch Bauabfälle und sonstige, im Rahmen der öffentlichen Entsorgung beispielsweise bei Gewerbe- und Industriebetrieben erfasste Abfälle. Auch Verpackungsabfälle (Verkaufsverpackungen), die über duale Systeme erfasst werden, sind enthalten.

Abfallbilanz 2022

Mit dieser Broschüre setzt das Landesamt für Umwelt die Reihe der Veröffentlichungen über die Siedlungsabfallbilanzen fort. Zum 26. Mal wird damit eine umfassende und detaillierte Übersicht über die abfallwirtschaftliche Situation in den Kreisen und kreisfreien Städten Schleswig-Holsteins gegeben.

Hier können Sie die Abfallbilanz 2022 mit den Abfallmengendaten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Schleswig-Holsteins als PDF-Datei herunterladen: Abfallbilanz 2022

Die Siedlungsabfallbilanzen ab dem Jahr 1999 können als PDF-Dateien über das LfU bezogen werden. Das elektronische Bestellsystem ist zurzeit und bis auf Weiteres aufgrund eines technischen Problems nicht verfügbar.
Ersatzweise können Sie hier die Liste der bestellbaren Bilanzen einsehen und die Broschüren als PDF herunterladen oder über die angegebenen Kontaktwege bestellen: Publikationen des LfU, Bereich Abfall / Immissionen

Im Open-Data-Portal des Landes Schleswig-Holstein stehen die Abfallmengen-Daten 2019 bis 2022 zum Download zur Verfügung:
Serie "Siedlungsabfallaufkommen nach AVV-Schlüsseln"
Serie "Siedlungsabfallaufkommen nach Bilanznummer und Entsorgungsweg"

Sonderabfallstatistik
(Statistik der gefährlichen Abfälle)

Gefährliche Abfälle sind besonders überwachungsbedürftig. Das heißt: Die Entsorgung jeder einzelnen Charge muss durch einen so genannten Begleitschein nachgewiesen werden. Abfälle, die als gefährlich gelten, sind im EU-weit geltenden Abfallkatalog mit einem (*) gekennzeichnet. Der Abfallkatalog wurde in Deutschland durch die Abfallverzeichnisverordnung des Bundes verbindlich eingeführt.

In Schleswig-Holstein gibt es jährlich etwa 80.000 bis 90.000 Entsorgungsvorgänge mit gefährlichen Abfällen. Eine derartig große Anzahl kann natürlich nur mit EDV sinnvoll bearbeitet werden. Bundesweit haben sich die Länder daher auf das EDV-System ASYS® verständigt, wodurch es möglich ist, auch die zahlreichen Ländergrenzen der überschreitenden Entsorgungsvorgänge genau verfolgen zu können.

Mit ASYS® können die Ströme der gefährlichen Abfälle auch statistisch ausgewertet werden. In Schleswig-Holstein macht dies für jedes Jahr die GOES (Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung der Sonderabfälle). Die GOES ist die Zentrale unseres Landes für die Überwachung der "Sonderabfallströme" und zugleich Knotenstelle für den Datenaustausch mit den anderen Bundesländern.

Die aktuelle GOES-Statistik der gefährlichen Abfälle finden Sie unter https://www.goes-sh.de/ > Dokument.

Die GOES-Statistiken der gefährlichen Abfälle ab dem Jahr 2005 können bei der GOES als PDF-Datei bezogen werden.

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