Das Kabinett hat am 03. September 2024 dem Entwurf einer Neufassung des Abfallwirtschaftsplans Schleswig-Holstein, Teilplan Siedlungsabfälle zugestimmt und zur Anhörung und Öffentlichkeitsbeteiligung freigegeben.
Der Abfallwirtschaftsplan formuliert die Ziele des Landes zur Abfallvermeidung und zur Abfallverwertung von Siedlungsabfällen (hier insbesondere der Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Recyclings sowie der Abfallbeseitigung) und führt Maßnahmen auf, die zur Erreichung der gesetzten Ziele erforderlich sind. Im Zentrum steht dabei die in § 6 KrWG definierte Abfallhierarchie, die die grundsätzlich geltende Reihenfolge für die Aufstellung und Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung und Bewirtschaftung von Abfällen festlegt. Der vorliegende Entwurf beschreibt die künftigen Ziele und Leitlinien der Kreislaufwirtschaftspolitik Schleswig-Holsteins, die insbesondere ausgerichtet sind auf die Stärkung von Abfallvermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling, um das Aufkommen an nicht recycelbaren Siedlungsabfällen zu reduzieren.
Gemäß § 30 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 KrWG wird im Abfallwirtschaftsplan unter anderem auch dargestellt, welche Abfallentsorgungsanlagen zur Sicherung der Beseitigung von Abfällen erforderlich sind. Da im Rahmen der Aufstellung des Abfallwirtschaftsplan festgestellt wurde, dass im Planungszeitraum in Schleswig-Holstein ein Bedarf an Deponien der Klassen I und II besteht, wurde gemäß § 35 Absatz 1 Nummer 2 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Strategische Umweltprüfung durchgeführt. Zu den Umweltauswirkungen des Abfallwirtschaftsplans wurde daher ein Umweltbericht erstellt. Die Beurteilung ergab, dass durch den Abfallwirtschaftsplan und seiner Planaussage zum Erfordernis der Schaffung neuer Deponiekapazitäten voraussichtlich keine erheblichen Auswirkungen auf die betrachteten Schutzgüter zu erwarten sind. Die voraussichtlichen Auswirkungen sind jedoch einzelfallbezogen im Rahmen der Genehmigungsverfahren und im Zuge von (Vor-)Prüfungen zur Umweltverträglichkeit konkreter Deponievorhaben zwingend erneut zu bewerten.
Im Zeitraum vom 01. Oktober 2024 bis zum 01. November 2024 findet die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 32 KrWG i.V.m. § 42 (UVPG) zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplans, Teilplan Siedlungsabfälle sowie zum dazugehörigen Umweltbericht statt.
Während der Auslegung und bis zu einem Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 01. Dezember 2024 (Posteingang), können Stellungnahmen an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein; Mercatorstraße 3, 24106 Kiel, oder als E-Mail an
Hans-Martin.Berends@mekun.landsh.de
gerichtet werden.
Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans Teilplan Siedlungsabfälle (PDF, 5MB, Datei ist barrierefrei)
Umweltbericht "Strategische Umweltprüfung für den Abfallwirtschaftsplan Teilplan Siedlungsabfälle des Landes Schles-wig-Holstein" (PDF, 5MB, Datei ist barrierefrei)