Navigation und Service

Thema : Abfallwirtschaft

Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) Mitteilung 20


Abfälle müssen so verwertet bzw. wiederverwendet werden, dass keine Umweltbeeinträchtigungen entstehen, die nicht zu vertreten sind.

Letzte Aktualisierung: 12.04.2022

Die LAGA M20 "Anforderungen an die stoffliche Verwertung mineralischer Abfälle – technische Regeln" wurde in den 1990er Jahren erarbeitet. Sie ist in fast allen Bundesländern eingeführt und ermöglicht die Rückführung von mineralischen Abfällen in den Stoffkreislauf und die Verwertung von Sekundärrohstoffen. In Schleswig-Holstein wurde die LAGA-Mitteilung 20 im April 1998 verbindlich eingeführt. Aufgrund von veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen wurden einzelne Teile in 2003 und 2004 überarbeitet.

Die LAGA M20 ist dreiteilig aufgebaut:

Teil I (allgemeiner Teil) beschreibt die übergreifende Grundsätze und die allgemein gültigen Rahmenbedingungen für die schadlose Verwertung, die unabhängig vom jeweiligen Abfall zu beachten sind.
Der überarbeitete Teil I [06.11.2003] wurde auf der Homepage der LAGA veröffentlicht und kann unter https://www.laga-online.de/Publikationen-50-Mitteilungen.html eingesehen werden.

Teil II (Abfallspezifische Anforderungen – Technische Regeln) ist so aufgebaut, dass die Abfälle – abhängig von stoffspezifischen Belastungen des Materials – in drei Einbauklassen unterschieden werden (Zuordnungswerte Z 0, Z 1 und Z 2). Zu jedem Zuordnungswert werden technische Randbedingungen, ortsspezifische Einbaubeschränkungen und Anwendungsempfehlungen bestimmt bzw. vorgegeben. Die festgelegten Werte sind Vorsorgewerte, die vor allem aus Sicht des Boden- und Grundwasserschutzes festgelegt wurden.
Teil II: Technische Regeln für die Verwertung von Bodenmaterial, Stand: 05.11.2004  (PDF, 300KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Teil III (Probennahme und Analytik) definiert die allgemein gültigen und anerkannten Verfahren für die Probenahme, Probenaufbereitung und die Analytik sowie spezifische Vorgaben für die in den jeweiligen Technischen Regeln behandelten Abfälle.
Teil III: Probenahme und Analytik, Stand: 05.11.2004  (PDF, 177KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Hinweise zur Anwendung der LAGA Mitteilung 20 „Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen – Technische Regeln  (PDF, 136KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Mit Urteil vom 14.04.2005 (Az.: 7 C 26.3, Verfüllung einer Tongrube mit Abfällen) hatte das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass die Schadlosigkeit der Verwertung nicht mehr anhand der LAGA-Mitteilung 20, Technische Regeln zur Verwertung von Boden zu bewerten sei, da die Anforderungen (Stand 06.11.1997) nicht das geltende Bodenschutzrecht berücksichtigen
Bis zu einer endgültigen Regelung auf Bundesebene sind für die Bewertung der Schadlosigkeit bei der Verwertung von Boden sowie der Probenahme und Analytik die überarbeiteten Teile II und III, Stand 05.11.2004 heranzuziehen.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen