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Thema : Strahlenschutz

Strahlenschutz

Letzte Aktualisierung: 20.03.2023

Ionisierende Strahlung, also Röntgenstrahlung und durch radioaktive Stoffe hervorgerufene Strahlung, kann Mensch und Umwelt schädigen. Strahlenschutz, d.h. der Schutz vor Schädigung durch ionisierende Strahlung, ist deshalb von besonderer Bedeutung und die zugehörigen rechtlichen Anforderungen sind im Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) normiert. Diese Rechtsgrundlagen gelten für alle Tätigkeiten, Einrichtungen und Ereignisse, die eine Gefährdung durch ionisierende Strahlung hervorrufen können.

Dem Umweltministerium obliegt in Schleswig-Holstein der Vollzug des Strahlenschutzrechts außerhalb kerntechnischer Anlagen. Diese Ministerium ist Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde sowohl nach StrlSchV als auch nach RöV und überwacht die Anwendung ionisierender Strahlung in folgenden Bereichen:

  • Medizin (z.B. Radiologie, Nuklearmedizin, Strahlentherapie, Zahnmedizin, Tiermedizin)
  • Industrie und Gewerbe (z.B. zerstörungsfreie Werkstoffprüfung, Strahlenpass)
  • Forschung und Lehre (z.B. Isotopenlabore, Schulröntgenanlagen)

Das Umweltministerium arbeitet dabei sowohl mit amtlich bestimmten Sachverständigen als auch mit den Ärztlichen Stellen der Kassenärztlichen Vereinigung sowie der Ärzte- und Zahnärztekammer zusammen und ist Ansprechpartner bei Fragen bezüglich

  • Betrieb von Röntgenanlagen,
  • Umgang mit radioaktiven Stoffen,
  • Beförderung von radioaktiven Stoffen,
  • Personendosimetrie,
  • Fachkunde im Strahlenschutz, insbesondere im Bereich Technik (im medizinischen Bereich sind die entsprechenden Ärztekammern zuständig)

Im Auftrag des Bundes ist das Umweltministerium in Schleswig-Holstein außerdem zuständig für die kontinuierliche Überwachung der Umweltradioaktivität nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz. Mit Hilfe von Messstationen und der regelmäßigen Analyse von ca. 1000 Laborproben pro Jahr werden viele Daten über den Gehalt an Radioaktivität in Luft, Wasser, Boden, Nahrungs- und Futtermitteln gesammelt und im Integrierten Mess- und Informationssystem (IMIS) geprüft und verglichen. Dies ermöglicht die Erkennung und Lokalisation von Änderungen der Umweltradioaktivität und dient der zuverlässigen Beurteilung der Strahlenbelastung der Bevölkerung, auch im Fall von in- oder ausländischen Ereignissen mit Freisetzung radioaktiver Stoffe.

Weitere Informationen über den nuklearen Notfallschutz und das IMIS-Messnetz sind auf den Seiten des Bundesamtes für Strahlenschutz zu finden: www.bfs.de


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