Opferschutz ist seit Jahren ein Anliegen der Landesregierung. Opfer von Straftaten dürfen mit ihren seelischen und körperlichen Verletzungen nicht allein gelassen werden. Sie müssen materielle und psychosoziale Hilfe und Unterstützung erfahren. Und die rechtliche Stellung der Opfer muss durch gesetzliche Regelungen spürbar verbessert werden.