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Thema : Landesentwicklungsplan

Landesentwicklungsplan


Der Landesentwicklungsplan ist Grundlage für die räumliche Entwicklung Schleswig-Holsteins in den nächsten Jahren.

Letzte Aktualisierung: 18.06.2024

Mit den Festlegungen im Plan, den so genannten Zielen und Grundsätzen der Raumordnung, sollen die unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten der Land- und Meeresflächen aufeinander abgestimmt und Konflikte vermieden werden, wie sie zum Beispiel zwischen dem Erhalt von Natur und Landschaft und Flächennutzungen für Wohnungen, Gewerbegebiete, den Abbau von Rohstoffen oder den Bau von Infrastruktur entstehen können. Es wird eine nachhaltige räumliche Entwicklung im Land angestrebt, die ökonomische, ökologische und soziale Belange gleichberechtigt berücksichtigt.

Gültiger Plan

Der derzeit gültige Landesentwicklungsplan ist der "Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021" (LEP 2021), der am 17. Dezember 2021 in Kraft getreten ist. Er wurde mit Zustimmung des Landtags von der Landesregierung als Rechtsverordnung beschlossen (Landesverordnung über den Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 (LEP-VO 2021)). Anlagen der Landesverordnung sind der Plantext des Landesentwicklungsplans einschließlich Begründung (Teile A und B), die Hauptkarte (Teil C) sowie der Umweltbericht (Teil D) mit der zusammenfassenden Erklärung.

Geplante Änderungen

Teilfortschreibung Wohnbaulicher Entwicklungsrahmen

Die Landesregierung beabsichtigt, in dieser Wahlperiode den Landesentwicklungsplan (LEP 2021) durch sogenannte Teilfortschreibungen an verschiedenen Stellen zu ändern. Sie hat am 14. Mai 2024 dem Entwurf für eine erste Teilfortschreibung zum Thema "Wohnbaulicher Entwicklungsrahmen" zugestimmt. Mit dem Entwurf soll Kapitel 3.6.1 Absatz 3 des Plans geändert werden.

Der wohnbauliche Entwicklungsrahmen gibt vor, wie viele Wohnungen in Gemeinden entstehen können, die keine landesplanerischen Schwerpunkte für den Wohnungsbau sind. Schwerpunkte sind zum Beispiel Zentrale Orte, Gemeinden auf den Siedlungsachsen oder Gemeinden mit besonderen Funktionen. Durch die Änderung sollen vor allem in kleineren Gemeinden im ländlichen Raum Wohnungen, die in Mehrfamilienhäusern, Wohnheimen und durch Baumaßnahmen entstehen, wie zum Beispiel durch einen Dachausbau, aber auch andere kleine Wohnungen bis zu 50 Quadratmetern Wohnfläche nur noch zur Hälfte statt wie bislang zu zwei Dritteln auf den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen angerechnet werden. Mit der Änderung soll ein Anreiz für mehr flächensparendes Bauen und für mehr kleine Wohnungen im ländlichen Raum geschaffen werden.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Öffentlichkeit kann vom 25. Juni bis 27. August 2024 auf der Online-Beteiligungsplattform BOB-SH Stellungnahmen zum Entwurf der Teilfortschreitschreibung "Wohnbaulicher Entwicklungsrahmen" abgeben. Die Einleitung der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde am 17. Juni 2024 im Amtsblatt Schleswig-Holstein, Seite 976, bekanntgemacht.

Formal erfolgt die Teilfortschreibung durch eine "Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über den Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021". Der Entwurf dieser Verordnung und einige erläuternde Unterlagen können bereits auf der Online-Beteiligungsplattform BOB-SH eingesehen werden.

Im Oktober 2023 hatte der Landtag beschlossen, den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen weiterzuentwickeln und den Landesentwicklungsplan zu ändern (Drucksache 20/1374). Die Landesplanungsbehörde hatte am 11. März 2024 ihre Absicht, den LEP 2021 im Kapitel 3.6.1 Absatz 3 zu ändern, im Amtsblatt Schleswig-Holstein, Seite 384, bekanntgemacht.

Drucksache 20/1374

Bekanntmachung der Planungsabsichten im Amtsblatt Schleswig-Holstein (PDF, 78KB, Datei ist barrierefrei)

Teilfortschreibung Windenergie an Land

Dem Entwurf für eine Teilfortschreibung zum Thema Windenergie an Land hat die Landesregierung am 11. Juni 2024 zugestimmt. Mit der Teilfortschreibung soll das Kapitel 4.5.1 Windenergie an Land im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 geändert werden.

Mehr Informationen zur Teilfortschreibung

Kontakt

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport – Landesplanung

Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel

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