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Thema : Inklusion

Inklusion


Die Landesregierung richtet die Weiterentwicklung der Politik für Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein in den kommenden Jahren an der Leitorientierung "Inklusion" aus.

Letzte Aktualisierung: 20.12.2022

Ein Kind läuft Hand in Hand mit einem Mann im Rollstuhl über eine Straße
Menschen mit Behinderung sollen selbstverständlich in der Mitte unserer Gesellschaft leben und am täglichen Zusammenleben teilhaben.

Die Politik für Menschen mit Behinderung hat in der Arbeit der Landesregierung in Schleswig-Holstein einen hohen Stellenwert. Die Regierungsparteien haben erklärt, dass sie sich in besonderem Maße für die Belange von Menschen mit Behinderung einsetzen werden:

"Inklusion steht für Solidarität, Partizipation, Teilhabe und Selbstbestimmung – sie beginnt in den Köpfen der Menschen. Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen und politischen Leben ist ein Menschenrecht. Die Belange von Menschen mit Behinderungen stellen für uns einen politischen Schwerpunkt dar und werden
von uns als fachübergreifendes Querschnittsthema gesehen." - Koalitionsvertrag

Gleichberechtigung

Alle Menschen mit Behinderung müssen ihren Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft verwirklichen können. Dies ist gemeinsames Ziel in Politik und Gesellschaft. Dieses Ziel ist normiert in Gesetzen und formuliert in Programmen und Konzepten. Menschen mit Behinderung sollen selbstverständlich in der Mitte unserer Gesellschaft leben und am täglichen Zusammenleben teilhaben. Eine wesentliche Voraussetzung hierfür sind die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung.

Leistungen für Menschen mit Behinderungen

Rechtliche Grundlagen

Die Landesregierung richtet die Weiterentwicklung der Politik für Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein in den kommenden Jahren an der Leitorientierung "Inklusion" aus. Diese Leitorientierung nimmt die zentralen Gedanken der Sozialgesetzbücher Neuntes Buch und Zwölftes Buch ebenso auf wie die Forderungen in den Grundsatzprogrammen der Vereinten Nationen und der Europäischen Union. Der Blick wird vom Fürsorgegedanken stärker auf Kompetenz und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen gelenkt. Damit bekommen die wichtigen speziellen Leistungen für Menschen mit Behinderung auch den Stellenwert, dass sie die Voraussetzungen schaffen, unter denen Selbstbestimmung und Teilhabe erst möglich sind.

Rechtliche Grundlagen

Eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Inklusion bedeutet: Alle Menschen haben die gleichen Rechte und Pflichten in der Gesellschaft. Niemand wird ausgegrenzt. Inklusion umsetzen heißt, dass in der Gesellschaft eine Veränderung im Denken und Handeln angestoßen wird. Diese Veränderung bewirkt, dass Menschen mit Behinderung anerkannt und selbstverständlich angenommen werden. Dies setzt voraus, dass Menschen mit Behinderung in ihren Fähigkeiten und in ihrem Recht auf Selbstvertretung gestärkt und in ihren individuell unterschiedlichen Bedarfen unterstützt werden.

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