Für die Durchführung der Bauaufgaben des Landes Schleswig-Holstein liegt die Zuständigkeit für ressortübergreifende Zielvorgaben und für baufachliche Regel- und Standardsetzung beim Finanzministerium. Der GMSH obliegt nach Maßgabe des GMSH-Gesetzes als fachkundigem Organ der öffentlichen Hand die Durchführung der Bauaufgaben des Landes Schleswig-Holstein. Die Durchführung der Bauaufgaben des Landes erfolgt auf der Grundlage der die Landesverwaltung bindenden Gesetze sowie hierzu ergangener Verordnungen und sonstiger öffentlich-rechtlicher oder baufachlicher Verwaltungsvorschriften.