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Thema : Heimkinder

Heimkinder


Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975

Letzte Aktualisierung: 20.12.2022

In der Zeit vom 1. Januar 2012 und bis zum 31. Dezember 2014 standen Betroffenen, denen während ihrer Heimunterbringung in den Jahren 1949 bis 1975 Unrecht und Leid zugefügt wurde, Mittel aus dem Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ (Fonds „Heimerziehung West“) zur Verfügung.

Zum 31. Dezember 2018 hat der Fonds seine Arbeit eingestellt. Die Möglichkeit, finanzielle Leistungen aus dem Fonds in Anspruch zu nehmen, ist damit beendet. Beratungsangebote für Betroffene aus Schleswig-Holstein standen noch bis zum 30. Juni 2019 zur Verfügung.

Seit Ende 2021 haben Betroffene, die in Einrichtungen der vormaligen Jugendfürsorge in Schleswig-Holstein im Zeitraum von 1949 bis 1975 untergebracht waren und dort Leid und Unrecht erfahren haben, die Möglichkeit Leistungen aus dem Unterstützungsfonds Schleswig-Holstein zu erhalten.

Ziel des Unterstützungsfonds ist es, Betroffenen auch nach Ablauf der Stiftung Anerkennung und Hilfe, die Möglichkeit einzuräumen, Unterstützungsleistungen zu erhalten. Begünstigt sind neben den Betroffenen aus Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie auch ehemalige Heimkinder an, die von 1949 bis 1975 in Einrichtungen der vormaligen Jugendfürsorge untergebracht waren und dort Leid und Unrecht erfahren haben. Nähere Informationen erhalten Sie hier: Unterstützungsfonds für Betroffene von Leid und Unrecht in Schleswig-Holstein

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Fonds und zu den Zuständigkeiten der Beratungsstellen erhalten Sie unter www.fonds-heimerziehung.de.

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