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Thema : Chemikalien

Chemikalien


Für die Umsetzung der chemikalienrechtlichen Regelungen sind in Schleswig-Holstein im Wesentlichen das Umweltministerium und das Sozialministerium (Arbeitsschutz) zuständig.

Letzte Aktualisierung: 17.03.2022

Mensch und Umwelt sind und waren schon immer dem direkten oder indirekten Einfluss von Chemikalien ausgesetzt, wobei es zunächst keine Rolle spielt, ob es sich um natürliche oder vom Menschen hergestellte Chemikalien handelt. Die vermehrte Verwendung von menschgemachten Chemikalien in allen Lebensbereichen hat dazu geführt, dass auch für den Menschen und die Umwelt gefährliche Chemikalien weit verbreitet zum Einsatz kamen, da man um die schädlichen Eigenschaften dieser Chemikalien nicht genau wusste.

Als Konsequenz sind besonders schwer abbaubare Chemikalien langfristig in allen Umweltkompartimenten wie Wasser, Luft und Boden enthalten, beeinflussen das Weltklima und reichern sich in der Nahrungskette an.

Folgerichtig wurden weltweite Übereinkommen getroffen, die die Verbreitung von bestimmten gefährlichen Chemikalien durch Verbote und Beschränkungen reduzieren, den Handel kontrollieren und eine einheitliche Einstufung und Kennzeichnung für gefährliche Chemikalien festlegen.

Weiterhin besteht eine europaweite Registrierungspflicht für Stoffe mit besonders gefährlichen (krebserzeugend, erbgutverändernd, reproduktionstoxisch…) Eigenschaften und Stoffe, die in großen Mengen (ab 1 t pro Jahr) in den Verkehr gebracht werden. Hersteller und Importeure dieser Stoffe müssen die so genannten inhärenten Stoffeigenschaften (physikalisch-chemische, toxikologische, ökotoxikologische und sicherheitstechnische Daten usw.) ermitteln und Risikomanagementmaßnahmen für die Verwendungszwecke dieser Stoffe erarbeiten. Beim Inverkehrbringen werden diese Informationen über ein Sicherheitsdatenblatt (mit Expositionsszenario) an den Empfänger der Ware weitergegeben.

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