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Thema : Alterseinkünfte

Alterseinkünfte

Letzte Aktualisierung: 23.03.2022

Geldscheine, Diagramm und Finger auf Taschenrechner  Foto: © Thorben Wengert / PIXELIO

Was sind Alterseinkünfte?

Es gibt viele Möglichkeiten zur Erzielung von Einkünften im Alter. Typische Alterseinkünfte sind etwa Pensionen und Renten aus den gesetzlichen Alterssicherungssystemen. Daneben dienen auch Einkünfte aus der betrieblichen und privaten Altersvorsorge zur Sicherung eines angemessenen Lebensstandards im Alter.

Rechtlicher Hintergrund

Zum 01.01.2005 wurde die Besteuerung von Renten und anderen Alterseinkünften durch den Bundesgesetzgeber - aufgrund einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts - neu geregelt, so dass die Besteuerung verschiedener Arten von Alterseinkünften angeglichen wird.

Im Vergleich zur bis 2004 geltenden Rechtslage erfolgt eine schrittweise zunehmende Berücksichtigung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Der zu versteuernde Anteil richtet sich nach dem ersten vollen Kalenderjahr des Rentenbezugs und steigt mit jedem neuen Renteneintrittsjahrgang bis 2040 an (vgl. § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Einkommensteuergesetz). Für das erste volle Kalenderjahr des Rentenbezugs wird der steuerfreie Teil der Rente als Betrag in Euro festgelegt, der grundsätzlich für die gesamte Laufzeit des Rentenbezugs aus der gesetzlichen Rentenversicherung gilt. Beträgt der der Einkommensteuer zu unterwerfende Anteil der Rente weniger als 8.472 Euro bei Alleinstehenden oder 16.934 Euro bei Zusammenveranlagung (Veranlagungsjahr 2015), besteht keine Steuerpflicht.

Der für Pensionen zu gewährende Versorgungsfreibetrag wird im gleichen Zeitrahmen schrittweise abgebaut (vgl. § 19 Absatz 2 Einkommensteuergesetz).

Im Gegenzug steigt die steuerliche Abziehbarkeit der Altersvorsorgeaufwendungen während des Berufslebens.

Aktueller Hinweis

Wichtiger Hinweis zur Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner in der Einkommensteuererklärung 2022:

Haben Sie als Rentnerin oder Rentner die Energiepreispauschale für Rentenbeziehende im Dezember 2022 durch

  • den Renten Service der Deutschen Post AG oder
  • die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See oder
  • die landwirtschaftliche Alterskasse erhalten,

ist der ausgezahlte Betrag ausnahmsweise nicht in der Einkommensteuererklärung für 2022 anzugeben.

Ihr Finanzamt erhält automatisch eine elektronische Mitteilung über die Auszahlung und wird diese Energiepreispauschale von Amts wegen bei der Einkommensteuer-Festsetzung für das Jahr 2022 berücksichtigen.

Der Alterseinkünfte-Rechner

Mit Hilfe des Alterseinkünfte-Rechners können Seniorinnen und Senioren durch Eingabe der notwendigsten Grundangaben auf einfache Art und Weise überprüfen, ob die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung besteht.

Die notwendige Abgabe einer Steuererklärung führt nicht automatisch zu einer Belastung mit Einkommensteuer, da der Alterseinkünfte-Rechner als einfaches Instrument lediglich gängige Sachverhalte, wie beispielsweise persönliche Freibeträge, Pauschbeträge und Aufwendungen berücksichtigen kann.

Weitere Hilfe finden Seniorinnen und Senioren bei ihren Wohnsitzfinanzämtern, Lohnsteuerhilfevereinen oder Steuerberaterinnen und Steuerberatern.

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