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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Sozialminister Dr. Garg: Schleswig-Holstein beschließt Teilhabestärkungsgesetz – Stärkung der Beteiligungsrechte von Menschen mit Behinderungen

Letzte Aktualisierung: 22.03.2018

KIEL. Der Landtag hat heute (22.03.) dem Gesetzentwurf zum 1. Teilhabestärkungsgesetz zugestimmt.

Sozialminister Dr. Heiner Garg betont: "Mit dem Bundesteilhabegesetz werden ab 2020 die Aufgaben der Eingliederungshilfe aus dem Recht der Sozialhilfe herausgelöst und im neuen Recht der Rehabilitation und Teilhabe verankert. Mit dem Teilhabestärkungsgesetz stellen wir die Weichen für eine reibungslose Umsetzung in Schleswig-Holstein – und dafür, dass das neue Recht der Eingliederungshilfe 2020 tatsächlich bei den Menschen ankommen wird. Zudem stärken wir die Wahrnehmung von Beteiligungsrechten im Sinne der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen und die Arbeit des Landesbeauftragten".

Mit dem Teilhabestärkungsgesetz des Landes wird zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) die Trägerschaft der Eingliederungshilfe landesrechtlich auf die Kreise und kreisfreien Städte und das Land übertragen. Bisher gab es keine Trägerschaft für Eingliederungshilfe in dieser Form, sondern diese war in der Sozialhilfe integriert. "Wir schaffen damit frühzeitig Klarheit für alle Beteiligten. Das ist eine wichtige Basis für die Umsetzung und insbesondere für die zu führenden Verhandlungen über einen neuen Rahmenvertrag.", so Garg.
Sowohl aus Sicht der Landesregierung als auch der Kreise und kreisfreien Städte hat sich die Kommunalisierung in der Eingliederungshilfe bewährt. Mit der Neuregelung der Trägerschaft für Eingliederungshilfe bleibt es bei einer umfassenden kommunalen Zuständigkeit für die Leistungen im Einzelfall einschließlich der Zuständigkeit für Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen mit den Leistungserbringern. Das Land bleibt mit der Übernahme zentraler Koordinations- und Steuerungsfunktionen in der Verantwortung für eine Eingliederungshilfe, die die Situation der Menschen mit Behinderung verbessert und dem Ziel von mehr gesellschaftlicher Inklusion dient. Aufgaben von überörtlicher Bedeutung sind insbesondere:

  • (a) wie nach bisher geltendem Recht an den Verhandlungen über Landesrahmenvereinbarungen mitzuwirken und über die Rahmenverträge mit zu entscheiden
  • (b) gemeinsam mit den kommunalen Trägern im Steuerungskreis Empfehlungen für das neue Leistungsrecht zu erarbeiten sowie die Rahmenbedingungen für die Teilhabe am Arbeitsleben mit zu gestalten.

"Ein Aspekt des Bundesteilhabegesetzes, der mir besonders wichtig ist, ist die Zusammenarbeit der Träger der Eingliederungshilfe untereinander und das Zusammenwirken mit Vertretungen der Menschen mit Behinderungen sowie den Leistungserbringern", so Minister Garg. Mit dem Teilhabestärkungsgesetz wird daher 2018 eine Arbeitsgemeinschaft gemeinsam mit Vertretern des Ministeriums, der kommunalen Landesverbände, der Wohlfahrtsverbände sowie Verbände für Menschen mit Behinderungen gegründet. Diese Arbeitsgemeinschaft soll die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein aktiv begleiten und mit dem Steuerungskreis der kommunalen Träger aktiv verzahnt werden.

"Zudem wird – durch eine im Teilhabestärkungsgesetz enthaltende Neuregelung im § 14 Landesbehindertengleichstellungsgesetz – mit der Gründung eines Landesbeirats zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen eine Struktur für eine effektive Wahrnehmung von Beteiligungsrechten, der Bündelung von Interessen von Menschen mit Behinderungen und eine deutliche Unterstützung für die Arbeit des Landesbeauftragten geschaffen.", so Garg. Neben dem Landesbeauftragten als Vorsitzendem des Beirates werden auch Vertreterinnen und Vertreter der LAGder Bewohnerbeiräte und der LAG der Werkstatträte dem Gremium angehören. Ebenso wie von Selbstvertretungsorganisationen und Vereinigungen von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen benannte Personen. Sowohl der Landesbeauftragte als auch bis zu drei Mitglieder des Beirats können zukünftig beispielsweise bei der Erarbeitung und Beschlussfassung der Rahmenverträge zur Eingliederungshilfe mitwirken. Damit wird eine von den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung schon seit langem geforderte stärkere Beteiligung der Menschen mit Behinderung in Umsetzung des BTHG gesetzlich geregelt.

"Der vorliegende Gesetzentwurf gibt den Interessen der Menschen mit Behinderungen in den zukünftigen Verhandlungen über die Rahmenverträge zur Ausgestaltung der Eingliederungshilfe eine gewichtige Stimme. Ich bin zuversichtlich, dass wir damit den Satz „Nicht über uns ohne uns“ mit Leben füllen können. Und ich bin überzeugt, dass das Teilhabestärkungsgesetz seinem Titel und vor allem den berechtigten Ansprüchen der Menschen mit Behinderung auf bestmögliche Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes gerecht wird. Mein Dank gilt allen, die sich engagiert daran beteiligt haben, das Gesetz für dieses Ziel noch besser zu machen.", so Garg abschließend.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Kohl | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de

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