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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Minister Garg: „Wir brauchen eine wirksame Begrenzung der Leiharbeit“

Letzte Aktualisierung: 20.11.2020

KIEL. Anlässlich der heutigen (20.11.) Landtagsbefassung zum Arbeitnehmerschutz in der Fleischindustrie betonte Sozialminister Heiner Garg in seiner Rede vor dem Landtag (es gilt das gesprochene Wort):

„Die Arbeits- und Unterbringungsbedingungen von oftmals osteuropäischen Beschäftigten in der Fleischindustrie sind im Zuge der Corona-Krise in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Ich möchte an dieser Stelle gerne in Erinnerung rufen, dass die Landesregierung angesichts der schon länger bekannten Missstände in der Fleischindustrie weit vor Ausbruch der Covid-19-Pandemie die Initiative ergriffen hat. Mein Haus hat im Jahr 2018 eine Informations- und Überwachskampagne zu den Unterbringungs- und Arbeitsbedingungen in den Schlachthöfen und in der fleischverarbeitenden Industrie eingeleitet. Dabei haben die staatliche Arbeitsschutzbehörde der Unfallkasse Nord, der Zoll, die Bauordnungsämter und die Gesundheitsämter eng miteinander kooperiert. Als Konsequenz aus dieser Kampagne habe ich auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz im November 2019 einen Antrag eingebracht, in dem klare Lösungen aufgezeigt wurden, um die widrigen Bedingungen in der Fleischwirtschaft zu beseitigen: Privat angemietete Wohnungen den Anforderungen des Arbeitsstättenrechts zu unterwerfen, Beschäftigte von Werkvertragsnehmern rechtlich in das Arbeitsschutzsystem des auftraggebenden Betriebes einzubinden und eine manipulationssichere Zeiterfassung einzuführen, waren Kernpunkte der Initiative, die damals mit einem 16:0-Beschluss angenommen wurde.

Als dann im Zuge der Corona-Krise die widrigen Bedingungen in der Fleischwirtschaft in allen Bundesländern offen zu Tage traten, habe ich am 8. Mai veranlasst, dass die vollständige Belegschaft in den großen Schlacht- und Zerlegbetrieben in Schleswig-Holstein auf das Coronavirus getestet werden muss. Im Vorfeld hatte mein Haus die Betriebe bereits über notwendige hygienische Maßnahmen informiert. Zudem habe ich Ende Juni einen Runderlass verfügt, der verbindliche Testungen und weitere Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in fleisch- und fischverarbeitenden Betrieben vorsah, in denen im größeren Maße Leiharbeitnehmer oder Beschäftigte eines Werkunternehmers tätig sind. Dieser Erlass wurde zwei Mal – zuletzt am 28. Oktober – verlängert. Beispielsweise dürfen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer für 14 Tage nicht beschäftigt werden, wenn sie zuvor in einem anderen Betrieb tätig waren. Das Verbot kann nur mit einem negativen Corona-Test auf fünf Tage verkürzt werden.

Darüber hinaus haben wir die Kontrollen durch die Staatliche Arbeitsschutzbehörde in den großen Schlachtbetrieben massiv ausgeweitet. Seit Anfang Juni werden die Betriebe und auch die Unterkünfte der Beschäftigten in den großen Schlachtbetrieben regelmäßig und engmaschig überprüft. Besonderes Augenmerk liegt dabei auch darauf, ob in den Betrieben Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus umgesetzt werden. 

Die Bedingungen in der Fleischindustrie zu überprüfen und auch zu verbessern, ist ein Kernanliegen dieser Landesregierung. Es ist gut, dass jetzt auch der Bund die Initiative ergriffen hat. Mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz hat er einen Gesetzentwurf vorgelegt, der entscheidend dazu beitragen kann, die Probleme in der Fleischindustrie zu beseitigen. Ich habe es schon mehrmals betont und sage auch heute, dass der Bund dabei meine Unterstützung hat. Denn wesentliche Punkte dieses Gesetzes finden sich bereits in der ASMK-initiative von 2019 wieder – und hinter dieser Initiative stehe ich heute selbstverständlich mit der gleichen Überzeugung wie damals.

Aktuell ist in der Berliner Koalition noch keine Einigkeit über den Gesetzentwurf erzielt worden. Im Zentrum der Debatte steht das Verbot der Leiharbeit in der Fleischindustrie. In der Tat wurde das Instrument der Leiharbeit in der Vergangenheit auch in der fleischverarbeitenden Industrie missbraucht, um festangestellte Beschäftigte zu verdrängen. Andererseits müssen insbesondere in den großen fleischverarbeitenden Betrieben Auftragsspitzen abgearbeitet werden, wofür es sinnvoll ist, auf Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer zurückzugreifen.

Eine uneingeschränkte Leiharbeit, wie sie die Fleischindustrie fordert, kann jedenfalls keine Lösung sein. Damit würde das neue Arbeitsschutzkontrollgesetz ausgehebelt. Das Problem würde dann im Wesentlichen nur verschoben, denn ein Verbot der Werkverträge würde voraussichtlich eine Ausweitung der Leiharbeit nach sich ziehen. Was wir also brauchen, ist eine wirksame Begrenzung der Leiharbeit. Entweder könnte der Anteil an Jahresarbeitsstunden von Leiharbeitnehmern in den Betrieben mit einer Obergrenze versehen oder aber der Anteil der Leiharbeitnehmer an der Gesamtbelegschaft normiert werden.

Die Berliner Koalition ist hier jetzt gefordert, zu einer Einigung zu kommen, damit das Arbeitsschutzkontrollgesetz im Januar in Kraft treten kann. Nur so wird es möglich sein, die Probleme in der Fleischindustrie wirklich an der Wurzel zu packen.“

Verantwortlich für diesen Pressetext: Frank Zabel | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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