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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Kitareform: Erste Reformschritte werden planmäßig umgesetzt – Elternentlastung und Qualitätsverbesserungen treten zum 1. August 2020 in Kraft

Letzte Aktualisierung: 31.07.2020

KIEL. Ab 1. August treten wesentliche Bestandteile des Kita-Reform-Gesetzes in Kraft. Damit werden viele Familien landesweit noch in diesem Jahr entlastet und neue Qualitätsstandards in den Kitas gesetzt.

Familienminister Heiner Garg betont: „Mir ist es außerordentlich wichtig, dass wir zentrale Vorhaben der Kita-Reform wie den Elternbeitragsdeckel, das Wunsch- und Wahlrecht und die Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität in den Kindertageseinrichtungen jetzt zum 1. August umsetzen. Mit der landesweiten Deckelung der Elternbeiträge machen wir Schluss mit teils viel zu hohen Kitagebühren. Davon werden viele Familien in Schleswig-Holstein profitieren. Außerdem stärken wir mit zusätzlichen Mitteln für die Verbesserung des Betreuungsschlüssels im Elementarbereich die Qualität in den Kitas. Mit dem Startschuss der Kita-Reform geben wir das klare Signal an alle Eltern und Kinder: Schleswig-Holstein ist ein familienfreundliches Bundesland.“

Die Einführung eines Elternbeitragsdeckels ist eines der zentralen Elemente der Reform, um eine landesweite Obergrenze für Elternbeiträge zu erreichen. Eine Erhöhung auf den Elternbeitragsdeckel bei schon heute geringeren Beiträgen ist dabei gesetzlich nicht vorgegeben, sodass auch geringere Elternbeiträge weiterhin möglich sind.

Weitere Änderungen, die zum 1. August 2020 in Kraft treten:

  • Qualitätsverbesserungen: Der Fachkraft-Kind-Schlüssel wird im Elementarbereich von 1,5 auf 2,0 Fachkräfte angehoben. Zudem können aus den in 2020 bereitgestellten Finanzmitteln, nachrangig zu Anträgen auf Aufstockung des Personalschlüssels im Elementarbereich, zusätzliche Maßnahmen für Leitungsfreistellung und Verfügungszeiten finanziert werden.
  • Wunsch- und Wahlrecht: Bei der Wahl der Kita oder Kindertagespflegeperson erhalten Eltern mehr Flexibilität. Soweit Plätze vorhanden sind, können Eltern ihre Kinder in einer Kita außerhalb ihrer Wohngemeinde anmelden. Solche Wünsche resultieren zum Beispiel aus dem pädagogischen Konzept oder aufgrund der Nähe zum Arbeitsplatz.
  • Geschwisterermäßigung: Erstmals gelten landesweit einheitliche Regelungen zur Geschwisterermäßigung. Für das zweitälteste Kind gilt eine Ermäßigung von 50 Prozent, ab dem dritten Kind eine Ermäßigung um 100 Prozent (vollständige Beitragsfreiheit). Die Berücksichtigung von Schulkindern kann vom örtlichen Träger individuell und auch differenziert nach Betreuungsformen weiterhin in dem Maße erfolgen, wie dies auch unter der alten Rechtslage möglich war.
  • Landesweite Sozialstaffel: Bisher wurden Familien mit niedrigem Einkommen in den Kreisen/kreisfreien Städten sehr unterschiedlich von den Beiträgen entlastet. Für Familien mit niedrigen Einkommen wird es nun erstmals eine landeseinheitliche Mindestvorgabe für die Sozialstaffel geben.
  • Kita-Datenbank: Die Nutzung der Kita-Datenbank wird für alle Einrichtungen verpflichtend. Für Eltern bedeutet das, dass sie zukünftig alle Einrichtungen im Land über das Elternportal finden können, ihre jeweiligen Betreuungswünsche eingeben und sich bei den gewünschten Einrichtungen unverbindlich voranmelden können. Darüber hinaus wird die Kita-Datenbank ab dem 1. Januar 2021 für die Finanzierung von Land und Kommunen die zentrale Abrechnungsplattform sein. Sie läuft also jetzt fünf Monate im Probebetrieb.
  • Kindertagespflege: Erstmal werden für Tagespflegepersonen ab 1. August Mindestvergütungssätze eingeführt, die nicht unterschritten werden dürfen. Gibt es schon jetzt vor Ort höhere Finanzierungsstandards, können diese selbstverständlich bestehen bleiben.
  • Fachgremium zur Evaluation: Das Fachgremium zur Evaluation der Kita-Reform wird zur rechtzeitigen Vorbereitung der Evaluation bereits zum 1. August 2020 eingesetzt.

Weitere Bestandteile des Kita-Reform-Gesetzes treten zum 1. Januar 2021 in Kraft. Dabei soll allen Beteiligten mit Blick auf die Corona-Pandemie die notwendige Zeit gegeben werden, um die weiteren und vor Ort notwendigen Schritte für die Umsetzung der Kita-Reform auf den Weg zu bringen. Dem Sozialministerium ist es dabei frühzeitig gelungen, sich mit den Kommunalen Landesverbänden, der LAG der freien Wohlfahrtsverbände und der Landeselternvertretung auf einen neuen Zeitplan zu verständigen.

Ergänzende Informationen zur Kita-Reform finden Sie auf der Homepage des Ministeriums unter Kitareform

Verantwortlich für diesen Pressetext: Max Keldenich | Sophie Seidel | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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