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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Schritt für Schritt zurück in die Regelbetreuung

Familienminister Garg stellt den Fahrplan zurück in den Regelbetrieb bei der Kinderbetreuung vor

Letzte Aktualisierung: 06.05.2020

Um der Ausbreitung der Covid-19-Pandemie entschieden entgegenzutreten, gilt seit dem 16. März für Schleswig-Holsteins Kitas ein Betretungsverbot, die Nutzung von Kindertagesstätten und Krippen wurde auf eine Notbetreuung reduziert. Ein heute (6. Mai) von Familienminister Heiner Garg im Sozialausschuss vorgestelltes Konzept zeigt, wie eine schrittweise Rückkehr zum Regelbetrieb umgesetzt werden kann.

Dabei wird die bisherige, aktuelle und zukünftige Entwicklung der Kinderbetreuung in Schleswig-Holstein in vier Phasen eingeteilt. Von der Notbetreuung (1. Phase), über zwei Stufen der erweiterten und flexibilisierten Notbetreuung (2. Phase), einen eingeschränkten Regelbetrieb (3. Phase) bis hin zur Rückkehr zum vollständigen Regelbetrieb (4. Phase). Das Phasenmodell baut auf den Beschlüssen der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) vom 28. April auf.

„Die Maßnahmen zum Schutz der Menschen vor dem Coronavirus haben vor allem Familien mit Kindern vor große Herausforderungen gestellt. Die Belastungsgrenze insbesondere für Eltern, die derzeit Familie und Beruf miteinander vereinbaren müssen, ohne auf das bewährte Angebot an Kitabetreuung zurückgreifen zu können, ist zunehmend erreicht. Die Fallzahlen von Covid-19-Erkrankten sinken, was uns nach jetzigem Stand die notwendigen Spielräume gibt, bei der Öffnung von Kinderbetreuungsangeboten weitere Schritte zu gehen. So wird es für große Gruppen an Kindern ermöglicht, wieder in den Einrichtungen zeitweilig betreut zu werden. Ich möchte auf diesem Weg nochmal ausdrücklich allen Erzieherinnen und Erziehern und Tageseltern der Kindertagespflege von Herzen für die so wichtigen Betreuungsleistungen in dieser schweren Zeit herzlich danken. Wir wollen für Schleswig-Holstein weiter einen transparenten, planbaren und abgestimmten Weg gehen, um Perspektiven aufzuzeigen und schnell Entlastung für Eltern zu erreichen. Ich denke, dass das mit diesem Konzept sowohl für die Eltern als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen erreicht wird“, zeigt sich Familienminister Garg überzeugt.

Um den Einrichtungsträgern und Kommunen die notwendige planerische Vorlaufzeit zu gewähren, wird nach derzeitigen Plänen die nächste Erweiterungsstufe voraussichtlich noch im Mai erfolgen – abhängig von den Ergebnissen der Beratungen mit Bund und den anderen Ländern. Der nächste Schritt wäre die zweite Stufe der Phase zwei. Hier können dann zusätzlich die Vorschulkinder und die Kinder mit heilpädagogischem Förderbedarf in Kohorten in die Kitas zurückkehren, gleichzeitig soll die Anzahl der Kinder in den Gruppen von derzeit grundsätzlich 5 auf dann grundsätzlich 10 erweitert werden. Wenn das Pandemiegeschehen es zulässt, könnte dann auch zeitnah in den eingeschränkten Regelbetrieb (3. Phase) in den Kitas zurückgekehrt werden.

Stufe 2 der Phase 2, die zeitnah – unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bund-Länder-Gespräche - umgesetzt wird, sieht im Detail wie folgt aus:

  • Durch eine weitere Verbesserung der infektionsepidemiologischen Lage gilt nun im Rahmen der erweiterten flexiblen Notbetreuung grundsätzliche eine Gruppengröße von 10 Kindern.
  • Zudem werden Vorschulkinder, die im Schuljahr 2020/2021 eingeschult werden sowie Kinder mit heilpädagogischem Förderbedarf und/oder Sprachförderbedarf drei weitere Zielgruppen bei der Betreuung berücksichtigt.
  • Diese Kinder werden allerdings zu diesem Zeitpunkt noch nicht durchgehend betreut, sondern sollen in Gruppen, die tage- oder wochenweise stattfinden (z.B. Gruppe 1 in Kalenderwoche 23, Gruppe 2 in Kalenderwoche 24 usw.).
  • Entscheidend ist dabei, dass die Einrichtungen die notwendigen Maßnahmen zur Wahrung von Hygiene- und Abstandsgeboten der einzelnen Notgruppen und der Betreuungspersonen mit bedenken.
  • Landesweite Entscheidungen über Ausweitungen und Einschränkungen des Notbetriebs werden in der Regel mindestens in Zweiwochenschritten vollzogen, sodass die Auswirkungen der Maßnahmen auf das Infektionsgeschehen bewertet werden können und um den Einrichtungsträgern Vorlauf- und Planungszeit zu geben.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Marius Livschütz | Sophie Seidel | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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