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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Garg: Mehr finanzielle Mittel des Bundes für Ausbau des Ganztagsangebotes für Grundschülerinnen und Grundschüler nötig

Letzte Aktualisierung: 14.02.2020

KIEL. Der Bundesrat befasste sich heute (14.02) mit dem Ganztagsfinanzierungsgesetz des Bundes für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter. Schleswig-Holstein hatte dazu einen Antrag eingebracht, der ein höheres finanzielles Engagement des Bundes beim Ausbau des Ganztagsbetreuungsangebotes forderte.

Anlässlich der Bundesratsbefassung betonte Familienminister Heiner Garg: „Aus familien- und bildungspolitischer Sicht ist es richtig und vernünftig, die Ganztagsbetreuung in den kommenden Jahren weiter auszubauen. Ein verlässliches ganztägiges Betreuungsangebot für Grundschülerinnen und Grundschüler ist gut für die Entwicklung der Kinder, die über die Unterrichtszeit hinaus gefördert werden können. Diese Form der Betreuung ermöglicht somit bessere Bildungs- und Teilhabechancen und sorgt für mehr Chancengerechtigkeit. Darüber hinaus profitieren von einem Betreuungsangebot außerhalb der Schulzeit auch die Eltern. Familie und Beruf lassen sich dadurch besser vereinbaren. Über diese Zielsetzung herrscht zwischen Bund, Ländern und Kommunen weitgehend Einigkeit. Jedoch besteht zwischen Wünschenswertem und Machbarem beim Ausbau der Ganztagsbetreuung ein eklatanter Unterschied. Das liegt vor allem – ich bin geneigt zu sagen schon wieder – an fehlenden finanziellen Zusagen des Bundes.“

Die Bundesregierung habe zwar im Koalitionsvertrag angekündigt, mehr ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für alle Grundschülerinnen und Grundschüler zu ermöglichen. Demnach solle für alle Kinder im Grundschulalter ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung eingeführt werden. Gemeinsam mit den Ländern sollten die Angebote so ausgebaut werden, dass der Rechtsanspruch ab 2025 erfüllt werden könne. „Doch bei der Finanzierung lässt der Bund die Länder und Kommunen erneut im Regen stehen,“ betonte Garg. „Der Bund möchte lediglich ein Sondervermögen in Höhe von zwei Milliarden Euro für den Ausbau der Ganztagsbetreuung zur Verfügung stellen. Das reicht nicht einmal ansatzweise aus, um die erforderlichen Investitionen und die zu erwartenden Betriebskosten von Ländern und Kommunen zu bezahlen. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung lässt sich so in keiner Weise erfüllen.“

Garg belegte dies mit Zahlen: „Zur Deckung des Gesamtbedarfs müssten in allen Bundesländern voraussichtlich 1,1 Millionen Betreuungsplätze bis zum Jahr 2025 geschaffen werden. Laut der aktuellen Berechnung des Deutschen Jugendinstituts werden für die zusätzlichen Plätze Investitionskosten in Höhe von 7,5 Milliarden Euro entstehen. Hinzu kommen laufende Betriebskosten, die von etwa 705 Millionen Euro in diesem Jahr auf 4,5 Milliarden Euro im Jahr 2025 steigen könnten.“ Es handele sich hierbei lediglich um Prognosen, je nach qualitativer Ausgestaltung der Plätze können die Kosten noch deutlich höher ausfallen. Allein der Freistaat Bayern benötige für Investitionen in der Ganztagsbetreuung bis 2025 Mittel in Höhe von deutlich über 1,8 Milliarden Euro. Mit den zusätzlichen Mitteln ließen sich also gerade einmal die Investitionskosten eines größeren Bundeslandes finanzieren. Zwischen dem zu schaffenden Angebot und den finanziellen Mitteln des Bundes bestünde somit eine große Lücke.

Ein weiterer kritischer Punkt sei das zusätzliche Personal für die Ganztagsbetreuung. Auch hier tue der Bund viel zu wenig, erläuterte Garg: „Der Bund vertröstet und hält die Länder im Zweifel sogar hin. Ein ganz aktuelles Beispiel verdeutlicht diese Problematik. Erst im Dezember 2019 hat der Bund auf Nachfrage meines Hauses mitgeteilt, dass er seine groß angekündigte Förderung der praxisintegrierten Ausbildung (PiA) für den zweiten Ausbildungsjahrgang ab August 2020 einstellen wird. Dieses Förderprogramm des Bundes richtet sich direkt an die Träger. Die Förderung sollte ursprünglich zwei Jahrgänge von Erzieherinnen und Erziehern umfassen – von August 2019 bis August 2022 sowie von August 2020 bis 2023. Jetzt ist die zugesagte Förderung des zweiten Jahrgangs einfach gestrichen worden. Hier hat der Bund die Mittel also im Prinzip um die Hälfte gekürzt.“

Garg führte diesen Punkt weiter aus: „Wir haben auf der Jugend- und Familienministerkonferenz im Mai 2018 einen einstimmigen Beschluss gefasst und angeregt, dass die Erzieherinnen- und Erzieherausbildung statt nur zu 2/3 vollständig durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert wird. Diese Maßnahme würde unter neuen Fördermodalitäten einen großen Beitrag zur Sicherstellung des Fachkräftebedarfs in den Einrichtungen leisten. Im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes gab es dazu Ende 2018 einen weiteren Vorstoß der Länder. Die Bundesregierung spielt jedoch auf Zeit. Sie hat die Länder auf noch zu führende Diskussionen zur Nationalen Weiterbildungsstrategie verwiesen.“

Abschließend appellierte der Minister noch einmal an die finanzielle Verantwortung des Bundes: „Ich bin fest davon überzeugt, dass Bund, Länder und Kommunen alle hinter dem Ziel stehen, die Ganztagsbetreuung auszubauen. Das wird aber nur funktionieren, wenn alle an einem Strang ziehen. Ich hoffe daher sehr, dass der Bund uns bei seinen finanziellen Zusagen weiter entgegenkommt und dem zu erwartenden Investitions- und Personalbedarf Rechnung trägt.“

Verantwortlich für diesen Pressetext: Max Keldenich | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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