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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Neue Krankenpflegehilfeausbildung - Gesundheitsminister Heiner Garg: "Durchlässige, niederschwellige Einstiegsoption und ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftegewinnung."

Heute Kabinettsbefassung

Letzte Aktualisierung: 05.11.2019

KIEL. Gesundheitsminister Heiner Garg hat heute (5.11.) das Kabinett über die neue Pflegehilfeverordnung unterrichtet. Zum 01.01.2020 soll diese in Kraft treten. Damit wird neben der Novellierung der bestehenden Altenpflegehilfeausbildung (APH) eine neue Krankenpflegehilfeausbildung (KPH) geschaffen. Neben den Pflegefachkräften leisten die Pflegehilfeberufe wertvolle Arbeit in der Pflege.

Minister Garg betont: „Die neue Ausbildung ist insbesondere für junge Menschen eine zusätzliche Perspektive auf einen sicheren Arbeitsplatz. In der Altenpflege und in Kliniken werden viele Kräfte gebraucht! Wir schaffen hier einen niedrigschwelligen Einstieg in den Pflegeberuf, der durchlässig ist und die Option auf eine 3-jährige Fachkräfteausbildung fest im Blick hat.“ Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund des Inkrafttretens der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung an Kliniken. Durch die Ausweitung um eine Krankenpflegehilfeausbildung werde es in Summe potentiell mehr Pflegehilfskräfte im Land geben und somit auch mehr Personen, die später in die Fachkraftausbildung übergehen. „Mit der Verordnung schaffen wir eine wichtige Voraussetzung, die auch zur Deckung des hohen Fachkräftebedarfs in der Pflege beiträgt“, so Garg.

Zentrale Aspekte der neuen Ausbildung:

  • Zugangsvoraussetzung: Erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA)
  • Ausbildungsdauer: 1 Jahr
  • Externenprüfung für beide Ausbildungen möglich
  • Ausbildung erfolgt an den Pflegeschulen, Krankenhäusern und Altenpflegeeinrichtungen
  • Durchlässigkeit zur 3-jährigen generalistischen Fachkräfteausbildung (Pflegefachfrau/-mann ab 01.01.20) ist gegeben.

Die Finanzierung der Krankenpflegehilfeausbildung erfolgt nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (§ 17a i.V.m. § 2 KHG) über die Kliniken/ Krankenkassen. Die Finanzierung der Altenpflegehilfeausbildung erfolgt wie bisher: der schulische Teil über die in dieser Legislaturperiode erhöhten Landesmittel in Höhe von 450 monatlich pro 600 Schulplätze in Schleswig-Holstein mit einem Gesamtvolumen von 3,24 Millionen . Der praktische Teil wird über den Träger der praktischen Ausbildung, also die Altenpflegeeinrichtungen, finanziert.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Kohl Marius Livschütz | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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