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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus : Thema: Ministerien & Behörden

Claus Ruhe Madsen

Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Landesregierung setzt Sonn- und Feiertags-Fahrverbot generell außer Kraft und weist Touristen an Autobahnen und Bundesstraßen auf Einreiseverbot hin

Letzte Aktualisierung: 18.03.2020

KIEL. Um angesichts der Öffnung von Supermärkten auch an Sonntagen einen flüssigen Waren-Nachschub zu gewährleisten, setzt die Landesregierung das Sonn- und Feiertags-Fahrverbot für Lkw jetzt generell außer Kraft. "Noch sind keinerlei Versorgungsengpässe bekannt, allerdings könnten die eingeführten Kontrollen an der Grenze zu Dänemark zu längeren Wartezeiten führen. Nicht zuletzt deshalb haben wir uns entschlossen, unsere bislang auf Lebensmittel und Hygieneartikel beschränkte Genehmigung auf eine generelle Ausnahme zu erweitern", sagte Wirtschafts- und Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz heute (18. März) in Kiel. Schleswig-Holstein folge damit entsprechenden Regelungen in Bayern, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Hamburg.

Wie der Minister weiter sagte, trete die generelle Ausnahmegenehmigung ab sofort in Kraft und gelte auch für Leerfahrten. Zunächst ist die Regelung bis zum 26. April befristet.

Um für den sonstigen Verkehr auf die Einschränkungen bei der Einreise nach Schleswig-Holstein hinzuweisen, wird das Land ab morgen zudem an Autobahnen und Bundesstraßen mobile Leucht-Warnschilder mit dem Hinweis "Schleswig-Holstein für Touristen gesperrt" aufstellen. Für den A-7-Verkehr aus Richtung Süden sind die Warnschilder am Horster und Buchholzer Dreieck bereits aktiviert.

Morgen werden auch an der Elbquerung Glückstadt-Wischhafen im Zuge der Bundesstraße B 495, an der Elbquerung bei Geesthacht (B 404), an der Elbquerung bei Lauenburg (B 209) sowie an der A 20 bei Wakenitz und der A 24 bei Gudow entsprechende Schilder aufgestellt. "Damit wollen wir Reisende aus dem Süden sowie aus Mecklenburg-Vorpommern und aus Berlin sensibilisieren und auf das Aufenthaltsverbot hinweisen", sagte Buchholz. Die Erlasse und Verordnungen zur Einschränkung des Reiseverkehrs in Schleswig-Holstein hatte das Landeskabinett bereits am Vortag erlassen.

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