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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus : Thema: Ministerien & Behörden

Claus Ruhe Madsen

Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Buchholz und IHK’en zum geplanten Vergabegesetz

Geplantes Vergabegesetz holt im Wettbewerb um öffentliche Aufträge bald auch wieder kleine Betriebe mit an den Tisch

Letzte Aktualisierung: 15.11.2018

Durch das geplante neue Vergabegesetz für Schleswig-Holstein (VGSH) werden sich nach Einschätzung von Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz sowie zahlreichen Verbands- und Kammervertretern im Land wieder deutlich mehr Betriebe um öffentliche Aufträge bewerben als in der Vergangenheit. Wie der Minister heute (15. November) auf dem 10. Vergaberechtstag der IHK Schleswig-Holstein in Kiel sagte, habe ihn die tags zuvor erfolgte Anhörung der Gesetzesnovelle einmal mehr in der Zuversicht bestärkt, dass das VGSH zu einer erheblichen Entbürokratisierung und Entlastung kleinerer Betriebe – insbesondere von Handwerksbetrieben – sowie der Vergabestellen führen werde.

"Das neue Gesetz macht Auftragsvergaben schlanker und rechtssicherer. Es hat dabei gerade einmal sechs Paragraphen, die sich auf das Nötigste beschränken und im Übrigen auf die Vergabeordnungen, nämlich die bundesweit bekannten VOB und die Unterschwellenvergabeordnung verweisen, die für sich genommen bereits umfangreich genug sind", sagte Buchholz vor den rund 300 Gästen der IHK. Er sei darum sicher, dass die Jamaika-Regierungskoalition ihrem Ziel, das mittelstandsfreundlichste Bundesland zu werden, ein gutes Stück näher kommen wird.

Als Beispiel für eine große Erleichterung nannte Buchholz die verbindliche Vorgabe für Vergabestellen, dass Bieter im ersten Schritt nur Eigenerklärungen abgeben müssen. Die aufwändigeren Nachweise und Bescheinigungen würden künftig nur noch von dem Unternehmen verlangt, das den Zuschlag erhalten soll. "Das erhöht sicherlich die Bereitschaft, sich an solchen Vergaben zu beteiligen."

Nach den Worten der ersten Vorsitzenden der Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein e.V., Dr. Julia Körner, habe die Landesregierung "einen Entwurf für ein wirklich mittelstandsfreundliches Vergabegesetz vorgelegt". Dazu trage auch maßgeblich der Verzicht auf den Zwang bei, ständig Nachhaltigkeitskriterien zu verwenden. "Wir verbinden daher mit diesem Gesetzentwurf die Hoffnung, dass sich wieder mehr Unternehmen an Ausschreibungen der öffentlichen Hand beteiligen," so Körner.

Das neue VGSH soll 2019 das umstrittene Tariftreue- und Vergabegesetz (TTG) für Schleswig-Holstein ablösen. Nach der gestrigen Anhörung von Verbänden und anderen Institutionen wird sich der schleswig-holsteinische Landtag auf einer seiner nächsten Sitzungen in zweiter Lesung mit dem Vergabegesetz beschäftigen. Bei Zustimmung wäre dann der Weg frei, die in der Gesetzesnovelle enthaltene Unterschwellenvergabever­ordnung (UVgO) in Schleswig-Holstein einzuführen. Gegenüber der bereits 2017 für Bundesbehörden geltenden UVgO wird es in Schleswig-Holstein nur geringfügige landesspezifische Abweichungen geben.

Buchholz: "Damit könnten vielleicht schon ab März nächsten Jahres die Spielregeln im öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsmarkt bis zu Auftragsvergaben von unter 221.000 Euro, im Baubereich von unter 5,5 Millionen Euro, zumindest im norddeutschen Umfeld wieder einheitlich sein."

Hintergrund: Hamburg und Bremen haben die Unterschwellenvergabeordnung bereits eingeführt, in Mecklenburg-Vorpommern tritt sie zum 1. Januar 2019 in Kraft.

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