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Finanzministerium : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Silke Schneider

Ministerin für Finanzen

Kampf gegen Geldwäsche intensiviert

Die Geldwäscheaufsicht im Land wurde neu aufgestellt. Nun legt das Finanzministerium den ersten Bericht zur Geldwäscheprävention vor.

Letzte Aktualisierung: 18.08.2020

Ein Stapel aus 500-Euro-Scheinen.
Größere Bargeldsummen bieten Potential zur Geldwäsche, deshalb sind Präventionsmaßnahmen wichtig.

Bargeld verliert im Alltag immer mehr an Bedeutung. Wenn größere Summen Bares den Besitzer wechseln, öffnet sich ein Einfallstor für Geldwäsche. Prävention und Information spielen deshalb neben Kontrollen eine besonders große Rolle. Nun stellte Finanzministerin Monika Heinold den ersten Geldwäschepräventionsbericht des Landes vor.

Kriminellen das Geschäft erschweren

"Wir haben die Geldwäscheaufsicht neu aufgestellt und mit einem Mix aus Prävention und Kontrollen den Kampf gegen Geldwäsche bei uns im Land intensiviert", erklärte Heinold: "Wir konnten mit mehr Personalstärke den Kontrolldruck erhöhen. Gleichzeitig setzen wir auf die Kooperation mit den Unternehmen. Nur im Schulterschluss kann es gelingen, Kriminellen die Geschäfte mit illegal erworbenem Geld so schwer wie möglich zu machen."

Prävention und Information stärken

Das Geldwäschegesetz nimmt Immobilienmakler:innen, Versicherungsvermittler:innen oder Händler:innen wertvoller Güter in die Pflicht, besondere Vorkehrungen zu treffen, um der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung vorzubeugen. So muss ein:e Geldwäschebeauftragte:r bestellt werden, Mitarbeiter:innen müssen geschult und Geschäftsbeziehungen transparent dokumentiert werden. Das Finanzministerium überwacht die Einhaltung dieser Vorgaben. Bei Verstößen gegen das Geldwäschegesetz können Bußgelder in Höhe von bis zu einer Million Euro verhängt werden.

Mehr Stellen, mehr Kontrollen

Im Finanzministerium wurde das Personal für die Geldwäscheaufsicht seit 2017 von zwei auf vier Stellen verdoppelt. Hauptaufgabe der Geldwäscheaufsicht sind von Vor-Ort-Kontrollen. Auf Basis einer Risikoanalyse entscheiden die Beamt:innen, welche Betriebe auch ohne konkreten Anlass geprüft werden, um anhand Unterlagen möglichen Unregelmäßigkeiten nachzugehen.

Im Rahmen einer Novellierung des Geldwäschegesetzes übernahm 2017 das Finanzministerium vom Wirtschaftsministerium die Zuständigkeit für die Geldwäscheaufsicht. Im Jahr darauf lief die Prüfungstätigkeit mit sieben Vor-Ort-Kontrollen an und konnte 2019 auf 69 erhöht werden. Auch die schriftlichen Prüfungen wurden von 95 in 2018 auf 142 in 2019 erhöht.

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