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Finanzministerium : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Silke Schneider

Ministerin für Finanzen

Eine Milliarde Euro für Schleswig-Holstein

Zweiter Nachtragshaushalt 2020: Finanzministerin schlägt Verdoppelung der Corona-Hilfen vor.

Letzte Aktualisierung: 06.04.2020

eine Hand gibt einige Geldscheine
Landesregierung will Corona-Hilfen kräftig aufstocken und die Mittel verdoppeln.

Um angesichts des steigenden Ausgabebedarfs in Folge der Corona-Pandemie handlungsfähig bleiben zu können, hat Finanzministerin Monika Heinold nach Abstimmung mit Ministerpräsident Daniel Günther heute angekündigt, dem Landtag einen Nachtragshaushalt vorzulegen, der eine Verdoppelung der Corona-Hilfen auf eine Milliarde Euro vorsieht. Auf Vorschlag der Landesregierung hatte der Landtag im März mit einem ersten Nachtragshaushalt 500 Millionen Euro für Corona-Soforthilfen beschlossen. Für die Landtagssitzung Anfang Mai wird die Landesregierung dem Parlament einen zweiten Nachtrag in Höhe von weiteren 500 Millionen Euro vorschlagen.

"An vielen Stellen haben wir großen Finanzierungsbedarf. Wir brauchen Handlungsspielraum, damit unser Land gut durch die Krise kommt. Mit einer Erhöhung des Ausgaberahmens auf eine Milliarde Euro haben wir eine gute Grundlage, um weitere notwendige Hilfen Schritt für Schritt und mit Augenmaß auf den Weg zu bringen. Ich bin sehr dankbar dafür, dass auch SPD und SSW einen konstruktiven Umgang mit diesem Nachtragshaushalt signalisiert haben, denn nur gemeinsam können wir die Krise meistern", erklärte Finanzministerin Monika Heinold.

650,5 Millionen Euro für Zuschüsse, Kompensationen und weitere Maßnahmen

Mit den Corona-Hilfsmitteln aus dem ersten und zweiten Nachtragshaushalt sollen folgende Maßnahmen in Höhe von 650,5 Millionen Euro abgebildet werden:

  • 300 Millionen Euro Mittelstandssicherungsfonds
  • 150 Millionen Euro Zuschussprogramm für Unternehmen mit mehr als zehn und bis zu 50 Beschäftigten
  • 80 Millionen Euro Zuschussprogramme für Kultur-, Bildungs- und Sozialeinrichtungen sowie Einrichtungen des Natur- und Umweltschutzes und der nachhaltigen Entwicklung, Einrichtungen der Minderheiten und Volksgruppen, Sport sowie Digitalisierungsprojekte
  • 50 Millionen Euro für die Kommunen zur Kompensation des Ausfalls der Einnahmen durch die Kita-Beiträge für zwei Monate
  • 20 Millionen Euro für die Kompensation an die Träger für den Ausfall der Einnahmen aus Beiträgen für die offene Ganztagsbetreuung an Schulen für zwei Monate
  • 40 Millionen Euro für einen Pflegebonus
  • 5,5 Millionen Euro für die Verdoppelung der Intensivkapazitäten am UKSH
  • 5 Millionen Euro für Ausrüstungsgegenstände für kommunalen Katastrophenschutz, soweit sie nicht von den Kommunen erstattet werden

Wir brauchen Handlungsspielraum, damit unser Land gut durch die Krise kommt.

Ministerin für Finanzen Monika Heinold

"Jamaika hat alle im Blick"

Für weitere Bedarfe soll eine globale Mehrausgabe in Höhe von 349,5 Millionen Euro ausgebracht werden, deren Mittelverwendung dem Finanzausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Absehbar sind bereits jetzt Folgekosten aus Bundesgesetzen, insbesondere dem Infektionsschutzgesetz, zusätzliche versorgungsbedingte Kosten im Gesundheitsbereich sowie weitere Bedarfe, um Notsituationen abzufedern und auch in Übergangszeiten in allen Bereichen handlungsfähig zu bleiben.

"Der echte Norden hat die Stärke, mit dieser Krise umzugehen. Jamaika wird darauf achten, dass wir auch weiterhin alle im Blick haben. Wir helfen unserer Wirtschaft, wir helfen unseren Eltern, wir helfen Kultur- und Bildungseinrichtungen und unseren Sportvereinen. Wir organisieren die gesundheitliche Versorgung und die Pflegekräfte erhalten einen Pflegebonus. Und wir sagen allen Danke, die in diesen schwierigen Zeiten zusammenhalten und Gemeinsamkeit distanziert, aber warmherzig und verantwortungsvoll leben", so Finanzministerin Heinold.

Die Mittel sollen sowohl 2020 als auch 2021 für durch die Corona-Pandemie entstandene Kosten eingesetzt werden können.

Kreditaufnahme in Notsituation mit verbindlichem Tilgungsplan

Zur Finanzierung kann das Land nach Artikel 61, Absatz 3 der Landesverfassung Schulden aufnehmen, wenn der Landtag mit einer Zweidrittelmehrheit eine Notsituation feststellt und der Kreditaufnahme zustimmt. Entsprechend wird trotz geplanter Kreditaufnahme die Schuldenbremse eingehalten. Die aufgenommenen Schulden müssen mit einem verbindlichen Tilgungsplan versehen werden.

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