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Finanzministerium
: Thema: Ministerien & Behörden

Monika Heinold

Ministerin für Finanzen

Finanzielle Folgen der Corona-Krise für Vereine, Verbände und Einrichtungen: Kabinett beschließt Fortzahlung von Zuwendungen und Zuschüssen

Letzte Aktualisierung: 25.03.2020

KIEL. Zuschüsse und Zuwendungen des Landes an Vereine, Verbände und Einrichtungen sollen grundsätzlich weitergezahlt werden, auch wenn die Gegenleistungen aufgrund der Corona-Pandemie nicht erbracht werden können oder wenn der Zweck der bisherigen Zuschüsse nicht erreicht werden kann. Dazu hat das Kabinett heute (25. März) einen Beschluss gefasst, der den Ministerien einen großen Ermessenspielraum einräumt. Jedes Ministerium prüft die Fälle in Eigenverantwortung. „Vereine und Verbände sind das Herzstück unserer Gesellschaft. Der Landesregierung ist es ein zentrales Anliegen, dass sie gut durch die Corona-Krise kommen. Dazu braucht es das heute beschlossene unbürokratische Handeln“, sagte Finanzministerin Monika Heinold.

 

Innenminister Hans-Joachim Grote unterstrich: „Die Fortzahlung der Zuwendungen und Zuschüsse durch das Land hilft unseren Vereinen, Verbänden und Einrichtungen am besten, wenn auch unsere Kommunale Familie in diesem Sinne handelt.

 

Die Regelung betrifft diverse Zuwendungsempfänger des Landes, beispielsweise Jugendfeuerwehren, migrationsspezifische Beratungsstellen, geförderte Vereine der Suchthilfeerkrankung und Verbraucherinsolvenzberatung, Frauenfacheinrichtungen, Jugendförderungseinrichtungen oder Naturschutzverbände. Der Fortbestand dieser Einrichtungen soll gesichert werden. Am Freitag wird die Landesregierung weitere umfassende Regelungen zur Unterstützung von Sport-, Weiterbildungs- und Kulturinstitutionen vorstellen.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Svea Balzer und Dr. Magdalena Drywa
Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel
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