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Finanzministerium
: Thema: Ministerien & Behörden

Monika Heinold

Ministerin für Finanzen

Unterstützung für die Kommunen aus dem Sondervermögen REFUGIUM steht vor dem Abschluss

Finanzministerin Heinold: „Es ist gut, dass Land und Kommunen gemeinsam Verantwortung übernommen haben“

Letzte Aktualisierung: 16.11.2018

KIEL. Die Unterstützung des Landes für die Kommunen aus dem Sondervermögen REFUGIUM steht vor dem Abschluss. Rund 9,6 Mio. Euro der insgesamt 10 Mio. Euro aus dem Fördertopf sind inzwischen abgeflossen. Die Mittel werden zur Verfügung gestellt, um Kommunen bei entstandenen Kosten im Zuge der Flüchtlingsunterbringung zu entlasten. Die letzten 44 Förderbescheide in Höhe von insgesamt 0,4 Mio. Euro werden in diesen Tagen im Zuge von Nachbewilligungen an zuwendungsberechtigte Kommunen verschickt. Aus diesem Anlass überreichte Finanzministerin Monika Heinold heute persönlich Zuwendungsbescheide an die Stadt Neustadt in Holstein und das Amt Horst-Herzhorn.

Stellvertretend für alle Kommunen, die uns bei der Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten so tatkräftig unterstützt haben, übergebe ich heute die Zuwendungsbescheide und möchte mich im Namen des Landes für das Engagement bedanken. Es zeichnet den echten Norden aus, dass Land und Kommunen in dieser intensiven Phase gemeinsam Verantwortung übernommen haben. Ich freue mich, dass REFUGIUM so gut funktioniert hat“, erklärte Heinold.

Die Stadt Neustadt in Holstein erhielt aus dem Sondervermögen zuzüglich der Nachbewilligung insgesamt Zuwendungen in Höhe von rund 260.000 Euro, um einen im Dezember 2015 geschlossenen Mietvertrag zur Unterbringung von Geflüchteten über einen Zeitraum von fünf Jahren abzulösen. Das Amt Horst-Herzhorn erhielt insgesamt rund 139.000 Euro für die Auflösung eines Mietvertrags.  

Die Kommunen waren zur Stelle, als im Winter 2015/16 bei der Unterbringung von Geflüchteten schnell gehandelt werden musste. Da ist es ein Gebot der Fairness, dass das Land jetzt angesichts einer veränderten Situation einen Teil der finanziellen Belastungen auffängt“, sagte Heinold.

Mit dem zweckgebundenen Sondervermögen REFUGIUM („Restrukturierungsfonds für von den Kommunen vorgehaltenen Wohnraum“) hatte das Land 2016 seine Beteiligung an den Kosten für leerstehenden vorgehaltenen Wohnraum für Flüchtlinge zugesagt.  Ab März 2017 konnten die Anträge auf Fördergelder beim Land eingereicht werden. Der Fonds, der vom Land mit insgesamt 10 Millionen Euro ausgestattet wurde, dient der finanziellen Unterstützung der Kommunen im Zusammenhang mit Unterbringungskapazitäten für Flüchtlinge, die im Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 29.02.2016 geschaffen wurden.

Im Rahmen des Nachbewilligungsverfahrens wurde die Förderung von bereits umgesetzten Restrukturierungsmaßnahmen, die nicht vollständig finanziert werden konnten, aufgestockt. Als Restrukturierungsmaßnahmen gelten beispielsweise Maßnahmen zum Ab-, Rück- oder Umbau eines Gebäudes oder von Gebäudeteilen, Maßnahmen zum Ab- oder Rückbau von Infrastruktureinrichtungen für Gebäude sowie einmalige Leistungen zur vorzeitigen Beendigung von Mietverhältnissen.

Neben der Stadt Neustadt in Holstein und dem Amt Horst-Herzhorn erhielten 19 weitere Kommunen Nachbewilligungsbescheide.

Medieninformation vom 16.11.2018 zum Herunterladen.  (PDF, 33KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede |
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