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Finanzministerium
: Thema: Ministerien & Behörden

Monika Heinold

Ministerin für Finanzen

Landtag: Seniorinnen und Senioren von Bürokratie entlasten: Verzicht auf Einkommensteuererklärungen durch Einführung eines Amtsveranlagungsverfahrens

Landtagsrede von Finanzministerin Heinold zu TOP 19: Seniorinnen und Senioren von Bürokratie entlasten: Verzicht auf Einkommensteuererklärungen durch Einführung eines Amtsveranlagungsverfahrens am 14.06.2018

Letzte Aktualisierung: 14.06.2018

Es gilt das gesprochene Wort!

Herr Präsident,
meine Damen und Herren,

Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass Verfahren im Steuerbereich weiter vereinfacht werden und Bürgerinnen und Bürgern von einem guten Serviceangebot
profitieren.

Seit Beginn des Jahres stehen in allen Finanzämtern zentrale Informations- und Annahmestellen bereit, an die sich die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Anliegen
wenden können. Auch Steuererklärungen können hier persönlich abgegeben werden.

Zudem bietet das Finanzministerium bereits im fünften Jahr Veranstaltungen zum Thema „Steuerrecht für Vereine“ an. Ein Expertenteam informiert ehrenamtlich
Engagierte vor Ort über das komplexe Steuerrecht.

Ein weiteres Serviceangebot speziell für Rentnerinnen und Rentner ist der sogenannte Alterseinkünfterechner auf der Internetseite des Finanzministeriums. Er
hilft dabei, zu überprüfen, ob ich als Rentnerin oder Rentner steuerpflichtig bin: Nach Schätzungen des Bundesfinanzministeriums müssen für 2017 rund 4,25 Millionen von insgesamt etwa 21 Millionen Rentnerinnen und Rentnern in Deutschland Steuern zahlen – wobei ein zusammen veranlagtes Ehepaar in dieser Statistik als ein
Steuerpflichtiger gilt.

Anrede
Neben den Serviceangeboten geht es auch um Verfahrensvereinfachungen. Bereits in diesem Jahr haben wir bundesweit eine neue Vereinfachung eingeführt:
Erstmals müssen mit der Einkommensteuererklärung grundsätzlich keine Belege und separate Aufstellungen mehr eingereicht werden. Stattdessen gibt es eine Belegvorhaltepflicht. Das heißt, Sie müssen Belege nur noch bei gesonderter Anforderung durch das Finanzamt vorlegen.

Auch in Zukunft wollen wir weitere Vereinfachungen einführen. Wir streben an, das Angebot zur Nutzung der vorausgefüllten Steuererklärung für alle Steuerpflichtigen
auszuweiten. So sollen zukünftig zum Beispiel auch Spendenbescheinigungen in das Verfahren implementiert werden.

Eine weitere mögliche Vereinfachung ist die Einführung eines AmtsVeranlagungsVerfahrens für Rentnerinnen und Rentner, die neben ihrer Rente keine weiteren Einkünfte erzielen. Das bedeutet: Diese Gruppe von Rentnerinnen und Rentnern könnte zukünftig beantragen, dass das Finanzamt die Einkommensteuer allein auf Grundlage der vom Rentenversicherungsträger übermittelten Daten eigenständig festsetzt. Die Abgabe einer Steuererklärung wäre damit überflüssig.

Dieses Verfahren befindet sich zurzeit in zwei Bundesländern in der Pilotierungsphase.

Hessen hat mit seiner Pilotierung im März 2018 begonnen. In Mecklenburg-Vorpommern läuft das Projekt bereits seit Mai 2017, wo im ersten Jahr ca. 2,7% der steuerlich geführten Rentnerinnen und Rentner am Verfahren teilgenommen haben. Noch sind die gemachten Erfahrungen demzufolge begrenzt, aber die Länder und der Bund werden in regelmäßigen Abständen über den Verlauf informiert. Das Bundesfinanzministerium begleitet die Pilotierung mit dem Ziel, nach Möglichkeiteine bundeseinheitliche Regelung zu schaffen.

Auf der Agenda der schleswig-holsteinischen Finanzverwaltung steht keine eigene Pilotierung. Wir wollen die Ergebnisse aus den jetzigen Pilotverfahren abwarten und möglichst zu einem bundesweit abgestimmten und rechtlich abgesicherten Verfahren gelangen.

Noch gibt es viele offene Fragen.

Insbesondere besteht für die Rentnerinnen und Rentner die Gefahr, dass die Steuer im Zweifel zu hoch festgesetzt wird, weil steuermindernde Umstände aufgrund fehlender elektronischer Daten derzeit nicht berücksichtigt werden können. Steuermindernde Umstände wären zum Beispiel Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung, Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen oder auch als Sonderausgaben abzugsfähige Spenden.

Nimmt eine Rentnerin oder ein Rentner am AmtsVeranlagungsVerfahren teil und hat im Veranlagungszeitraum eine als Sonderausgaben abzugsfähige Spende getätigt,
können diese Spendenbeiträge zurzeit nur geltend gemacht werden, wenn gegen den im AmtsVeranlagungsVerfahren generierten Steuerbescheid Einspruch einlegt wird. Das System ist also noch nicht rund.

Und es gibt weitere Fragen, zum Beispiel die Berücksichtigung von Kindern. Denn behinderte Kinder sind unter Umständen auch nach Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigungsfähig. Wie eine Berücksichtigung im AmtsVeranlagungsVerfahren erfolgen soll, ist aber noch unklar.

Anrede
Schleswig-Holstein hat das Ziel, eine gut durchdachte, rundum funktionierende und rechtssichere Lösung zu finden, die es Rentnerinnen und Rentnern spürbar einfacher macht als bisher. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss und die Auswertung des Pilotverfahrens.

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