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Finanzministerium
: Thema: Ministerien & Behörden

Monika Heinold

Ministerin für Finanzen

Landtag: Gesetzentwurf zur Änderung besoldungs- und beamtenrechtlicher Vorschriften

Landtagsrede von Finanzministerin Heinold zu TOP 8: Gesetzentwurf zur Änderung besoldungs- und beamtenrechtlicher Vorschriften am 14.06.2018

Letzte Aktualisierung: 14.06.2018

Es gilt das gesprochene Wort!

Herr Präsident,
meine Damen und Herren,

die Landesregierung legt Ihnen heute den Gesetzentwurf zur Änderung besoldungs- und beamtenrechtlicher Vorschriften vor. Mit einem Paket aus unterschiedlichen Maßnahmen wollen wir die Attraktivität des öffentlichen Diensts weiter steigern.

Damit knüpfen wir an eine Reihe von Verbesserungen an, die wir in den vergangenen Monaten bereits auf den Weg gebracht haben.
Dazu zählen:

  • die Erhöhung der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten für Polizei, Justizvollzug, Fischereiaufsicht und Feuerwehren,
  • eine verbesserte Arbeitszeitregelung für Wechselschichtdienste
  • und die Erhöhung der Zulage für Betriebsprüferinnen und -prüfer im Außendienst der Steuerverwaltung.

Heute kommt der zweite Schritt: Mit dem neuen Gesetzentwurf konzentrieren wir uns im Sinne der Nachwuchskräftegewinnung insbesondere auf den Einstiegsbereich.
So sind für alle Anwärterinnen und Anwärter finanzielle Verbesserungen vorgesehen.

Die Bezüge für die Einstiegsämter bis zur Besoldungsgruppe A8 sollen um 20 Euro pro Monat angehoben werden, für die Einstiegsämter von A9 bis A11 um 40 Euro,
und für A12 bis A13-Z um 60 Euro. Ebenfalls um 60 Euro erhöhen wir die Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare.

Die zweite Maßnahme sieht die Anhebung von Einstiegsämtern vor. Im Justizwachtmeisterdienst heben wir das Einstiegsamt von A3 nach A4, in der Laufbahngruppe 1 im zweiten Einstiegsamt heben wir das Einstiegsamt von A6 nach A7. Das betrifft die allgemeine Verwaltung, den Verwaltungsdienst in Justizvollzugsanstalten sowie agrar- und umweltbezogene Dienste in der Fischereiverwaltung.

Insbesondere auf die Nachwuchskräfte zielt auch die Einführung eines Zuschusses zur privaten Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte in Elternzeit.
Damit schließen wir in Schleswig-Holstein diese Fürsorge-Lücke auch im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ziehen mit den anderen Bundesländern gleich. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf eine Reihe weiterer Änderungen vor. Darunter vor allem die rückwirkende Wiedereinführung der Zuwendung für das 25-jährige Dienstjubiläum, die 2011 auf Empfehlung der Haushaltsstrukturkommission gestrichen wurde.

Mit den bisher umgesetzten Maßnahmen und dem heute vorliegenden Gesetzentwurf steigern wir die Attraktivität des öffentlichen Dienstes, auch um im Wettbewerb um Nachwuchskräfte zu punkten.

Nun steht noch die 3. Stufe – die wir uns im Koalitionsvertrag vorgenommen haben – aus: die grundsätzliche Überarbeitung der Besoldungsstruktur. Auch darüber werden wir mit den Gewerkschaften in den Dialog eintreten.

Wenn wir über finanzielle Verbesserungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sprechen, dann müssen wir dieses immer im Gesamtkontext aller Maßnahmen sehen.
Aufgrund des Tarifabschlusses von Bund und Kommunen geht die Landesregierung davon aus, dass wir auch bei dem Ergebnis des Ländertarifs für den öffentlichen Dienst mit einem hohen Abschluss rechnen müssen. Für den Landeshaushalt wäre das eine große Herausforderung, die es dann zu meistern gilt. Denn: Jedes Prozent Tarif- und Besoldungssteigerung bedeutet zusätzlich rund 39 Millionen Euro.

Ziel einer grundsätzlichen Überarbeitung der Besoldungsstruktur ist es, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes weiter zu steigern. In der Regel ist dies mit zusätzlichen Ausgaben verbunden. Der heute vorliegende Gesetzentwurf führt in 2019 zu Mehrausgaben von rund 4,4 Millionen Euro.

Wie Sie wissen, empfehle ich als Finanzministerin grundsätzlich nur das, was dauerhaft finanzierbar ist. Opposition kann viel fordern, Regierung kann jeden Euro nur einmal ausgegeben. Der Antrag der SPD würde nach einer ersten Einschätzung meines Fachreferates strukturell rund 160 Millionen Euro kosten.

Dieses wäre aus heutiger Sicht nur umsetzbar, wenn wir an anderer Stelle spürbare Sparpakete auf den Weg bringen. Das mag das Konzept der SPD sein, mein Konzept ist das nicht.

Ziel der Landesregierung ist es, dass wir trotz der guten finanziellen Situation des Landes bei neuen strukturellen Ausgaben vorsichtig vorgehen, damit der Landeshaushalt nicht erneut ins Defizit kippt. Wir können und dürfen uns nicht darauf verlassen, dass die Zinsen dauerhaft niedrig und die Einnahmen dauerhaft hoch sind.

Dennoch wird es gelingen, den öffentlichen Dienst attraktiver zu machen. Dazu ist der heutige Gesetzentwurf ein guter Schritt und mit der geplanten Überarbeitung der Besoldungsstruktur soll ein weiterer Schritt folgen.

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