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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Neuer Geflügelpest-Nachweis

In einer Geflügelhaltung im Kreis Nordfriesland wurde die Geflügelpest nachgewiesen. Die Tiere müssen nun getötet werden.

Letzte Aktualisierung: 17.11.2020

Eine Schar Gänse auf einer grünen Wiese.
In der Geflügelhaltung im Kreis Nordfriesland sind neben Enten und Hühnern auch Gänse betroffen.

Zum dritten Mal in diesem Herbst haben sich Tiere in einer Geflügelhaltung in Schleswig-Holstein mit der umgangssprachlich auch als Vogelgrippe bezeichneten Tierseuche angesteckt. Die Expert:innen des Friedrich-Loeffler-Instituts wiesen das Virus des Subtyps H5N8 in einem Betrieb in Nordfriesland mit mehr als 1.000 Enten, Gänsen und Hühnern nach.

Sperrzonen eingerichtet

Gemäß der Geflügelpest-Verordnung wurden rund um den Ausbruchsbetrieb sogenannte Restriktionszonen eingerichtet. Diese bestehen aus einem Sperrbezirk von mindestens drei und einem Beobachtungsgebiet von mindestens zehn Kilometern um den Hof. In diesen Zonen gelten bestimmte Sonderregelungen für Geflügelhaltungen. So ist es unter anderem verboten, lebendige Tiere zu transportieren.

"Der aktuelle Fall zeigt, dass der Infektionsdruck nach wie vor hoch ist", sagte Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht und appellierte an alle Geflügelhalter, sich an die vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen zu halten.

Nordfriesland bleibt Hotspot

Seit Beginn des Geflügelpestgeschehens Ende Oktober ist Nordfriesland der am stärksten betroffene Kreis in Schleswig-Holstein. Seit dem Ausbruch haben die Beschäftigten des Landesbetriebs für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz entlang der Westküste knapp 6.000 verendeten Wildvögel gefunden – davon mehr als 5.000 im Kreis Nordfriesland.  

Wachsam bleiben

Die Landesregierung ruft die Bürger:innen dazu auf, tote oder krank erscheinende wildlebende Wasser- oder Greifvögel nicht zu berühren, einzufangen oder vom Fundort zu entfernen, sondern diese bei den Veterinärämtern des jeweiligen Kreises oder der kreisfreien Stadt zu melden. Diese organisieren das Einsammeln und Testen der Tiere.

Weitere Informationen

Themenseite: Geflügelpest in Schleswig-Holstein

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