Wer in Schleswig-Holstein Geflügel hält, sollte einheitliche Hygieneregeln beachten: Schutzkleidung im Hühnerstall tragen, Desinfektionsmatten verwenden, um Schuhe zu reinigen, und Besuchern den Zutritt zum Hühnerstall nicht gestatten. So ist es in der Allgemeinverfügung zu den Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen verfügt, die das Landwirtschaftsministerium heute erlassen hat. Damit wird eine einheitliche Grundlage für die Einhaltung von Hygienevorschriften für Geflügelhalterinnen und -halter im Land geschaffen. Die Allgemeinverfügung tritt am 12. November 2020 in Kraft und ist für alle gewerblichen oder privaten Geflügelhalter in Schleswig-Holstein verbindlich.
Grund für die neuen Regelungen ist die sich weiterhin ausbreitende Geflügelpest in Schleswig-Holstein. Inzwishcen sind mehr als 4000 verendete Wildvögel gezählt worden.
Allgemeine Verhaltensregeln für Kleinbetriebe mit Geflügelhaltung und Geflügelhobbyhaltungen