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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Weitere Fälle der Geflügelpest

Neben Nordfriesland, Dithmarschen, Rendsburg-Eckernförde und Steinburg wurde die Tierseuche auch im Landkreis Segeberg nachgewiesen.

Letzte Aktualisierung: 09.11.2020

Das Bild zeigt ein Fasan auf einer grünen WIese.
In einer kleinen Geflügelhaltung mit 36 Fasanen, Hühnern und Enten im Landkreis Segeberg ist die Geflügelpest nachgewiesen worden.

Montag, 9. November

Auch in einer kleinen Geflügelhaltung im Landkreis Segeberg ist nun die Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Zum Schutz dürfen sowohl gewerbliche als auch private Geflügelbestände im Kreis deshalb nun nur noch im Stall oder in einer sogenannten Schutzvorrichtung, bestehend aus einem Dach und einer engmaschigen Seitenbegrenzung, gehalten werden. Die 36 Hühner, Fasane und Enten aus der betroffenen Haltung müssen getötet werden.

Am Sonntag hatte der Halter das Veterinäramt über tote Tiere und eine zurückgegangene Legeleistung informiert. In den daraufhin entnommenen Proben fanden die Experten im Landeslabor Nachweise für die aviäre Influenza des Subtyps H5. Diesen Fund hat das Friedrich-Loeffler-Institut nun bestätigt.

Um den Ausbruchsbetrieb herum werden nun sogenannte Restriktionszonen eingerichtet, in denen strengere Regeln für Geflügelbetriebe gelten, darunter ein Transportverbot für lebendes Geflügel. Weitere Informationen stellt der Kreis Segeberg zur Verfügung, sie sind in der Allgemeinverfügung des Kreises festgehalten.

Das Bild zeigt Möwen, die auf einem Geländer am Nord-Ostsee-Kanal sitzen.
Inzwischen ist auch bei einigen Möwen die Geflügelpest nachgewiesen worden.

Samstag, 7. November

Neben den bereits betroffenen Landkreisen Nordfriesland, Dithmarschen und Rendsburg-Eckernförde hat nun auch der Kreis Steinburg den ersten Fall von Geflügelpest bei einem Wildvogel gemeldet. Neben Wildgänsen und Wildenten sind auch mehrere Möwen (Silber-, Mantel- und Lachmöwe) sowie zwei Brachvögel und ein Austernfischer betroffen. Der schleswig-holsteinische Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz hat seit dem Beginn des Geschehens bereits mehr als 2.700 verendete Wildvögel gezählt. Die Anzahl der tot aufgefundenen Vögel hat sich damit innerhalb von zwei Tagen fast verdoppelt.

Seit der letzten Meldung am 5. November erfolgten weitere 30 Nachweise bei Wildvögeln. Damit liegen derzeit insgesamt 75 positive Nachweise bei Wildvögeln in Schleswig-Holstein vor. Das hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt.

Donnerstag, 5. November

Nachdem seit Tagen die Geflügelpest in der Wildvogelpopulation an der Westküste Schleswig-Holsteins grassiert, ist heute in einer Geflügelhaltung im Kreis Nordfriesland die anzeigepflichtige Tierseuche des Subtyp H5N8 amtlich festgestellt worden. Darüber hinaus erfolgten 27 neue Nachweise in der schleswig-holsteinischen Wildvogelpopulation, wobei erstmals auch eine Wildgans aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde betroffen ist. Eine entsprechende Bestätigung hat das Landwirtschaftsministerium vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) erhalten.

Erste Geflügelpest-Nachweise erfolgten in den letzten Tagen bereits bei Wildvögeln in den Niederlanden. Auch in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern gibt es Nachweise.

Seit Ende Juli 2020 wird aus Russland und Kasachstan eine Serie von Geflügelpest-Ausbrüchen des Subtyps H5N8 bei Geflügel und Wildvögeln gemeldet. Die betroffenen Regionen liegen auf der Route von migrierenden Wasservögeln, die im Herbst nach Europa ziehen.

Umweltminister appeliert an die Halterinnen und Halter

Der aktuelle Fall zeigt, wie schnell das Virus auf Hausgeflügelhaltungen bei dem derzeit hohen Infektionsdruck in der Umwelt übergreifen kann. Ich appelliere dringend an alle Geflügelhalterinnen und -halter, ihre Tiere vor dem Virus zu schützen und die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Jan Philipp Albrecht

Hausgeflügelhaltung auf der Hallig Oland betroffen

Mehrere Hühner stehen im Freien auf einem Hof.
Nun wurde H5N8 in einem kleinen Hühnerhof auf der Hallig Oland nachgewiesen.

Die betroffene Haltung auf der Hallig Oland besteht aus 57 Hühnern, von denen innerhalb kurzer Zeit acht Tiere verstarben. Alle Tiere der Geflügelhaltung werden gemäß Geflügelpest-Verordnung getötet und fachgerecht entsorgt. Um den Ausbruchsbetrieb sind gemäß Geflügelpest-Verordnung Restriktionszonen einzurichten, welche aus einem Sperrbezirk von mindestens drei und einem Beobachtungsgebiet von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb bestehen. Dementsprechend umfasst der Sperrbezirk die Hallig Oland und das Beobachtungsgebiet u.a. Teile der Hallig Langeneß, der Insel Föhr und küstenanliegende Gemeinden des Festlandes.

27 neue Nachweise - einer im Kreis Rendsburg-Eckernförde

Von den 27 neuen Nachweisen in der Wildvogelpopulation erfolgte einer im Kreis-Rendsburg-Eckernförde, welcher im aktuellen Geschehen nun erstmals betroffen ist. Die weiteren 26 Nachweise wurden in den Kreisen Nordfriesland und Dithmarschen geführt. Neben Wildgänsen und -enten wurde das Geflügelpestvirus hier auch bei einem Mäusebussard sowie einem Turmfalken festgestellt. Die vom FLI nachgewiesenen Erreger-Subtypen umfassen den derzeit dominierenden H5N8 und in einem Fall auch H5N5. Beide Subtypen zirkulieren derzeit parallel in der Wildvogelpopulation. Das FLI machte deutlich, dass die derzeit festgestellten Virustypen H5N8 und H5N5 bisher nicht beim Menschen nachgewiesen wurden.

Montag, 2. November

Geflügel in Nordfriesland muss aufgestallt werden

Nonnengänse fliegen von einer Wiese los. Das Bild ist aus Eiderstedt in Nordfriesland.
Nonnengänse in Nordfriesland

In Nordfriesland wurde seit Freitag, 30. Oktober, bei immer mehr Wildvögeln die Geflügelpest festgestellt. Das Veterinäramt des Kreises hat daraufhin die Aufstallung von Geflügel nach der Geflügelpest-Verordnung in Küstennähe und weiteren Wildvogelrastgebieten angeordnet. Hierzu stellt der Kreis Nordfriesland entsprechende Informationen zur Verfügung.

Tiere vor Wildvögeln schützen

Alle Geflügelhalterinnen und -halter sollten ihr Geflügel vor einem möglichen Erregereintrag bestmöglich schützen und die in der Geflügelpest-Verordnung für alle vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umsetzen. Hierzu gehört unter anderem, dass Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden dürfen. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim zuständigen Veterinäramt und/oder Tierseuchenfonds registriert worden sein, sollte dies schnellstens nachgeholt werden.

Monitoring wird verstärkt

In Schleswig-Holstein finden ganzjährig und über das Land verteilt Monitoringuntersuchungen bei Hausgeflügel sowie Wildvögeln statt. Die Untersuchung von verendet aufgefunden Wildvögeln (passives Wildvogelmonitoring) wurde im Sinne eines Frühwarnsystems aufgrund der Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Inistuts bereits Anfang Oktober nochmals verstärkt. Im Zuge dieses Monitorings wurden die aktuellen Nachweise im Kreis Nordfriesland geführt.

Bürgerinnen und Bürger können helfen

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln in Schleswig-Holstein dem Veterinäramt des jeweiligen Kreises und der kreisfreien Stadt zu melden. Untersuchungen dieser Tiere helfen die Verbreitung des Virus im Land zu ermitteln.

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