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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Sichere Entsorgung im Land

Vier Deponien im Land eignen sich für die Lagerung von Bauschutt aus Atomkraftwerken – das ist das Ergebnis eines neuen Gutachtens.

Letzte Aktualisierung: 09.09.2019

Außenansicht des Kernkraftwerks
Der Meiler Brokdorf wird Ende 2021 als letztes Kernkraftwerk im echten Norden vom Netz gehen.

Der Bund hat 2011 mit großer Mehrheit den Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen: Bis 2022 sollen alle Atomkraftwerke in Deutschland vom Netz gehen. Zwei der drei Meiler in Schleswig-Holstein sind bereits außer Betrieb und werden zurückgebaut, der Dritte folgt 2021. Im Auftrag des Landes haben Experten untersucht, wo der dabei anfallende Bauschutt gefahrlos entsorgt werden kann. Die Ergebnisse des Gutachtens hat Energiewendeminister Jan Philipp Albrecht nun in Kiel vorgestellt.

"Mit dem Gutachten machen wir nach Jahren der Diskussion einen großen Schritt nach vorn", sagte Albrecht. "Mindestens vier Standorte sind für die Lagerung freigegebener Abfälle aus Kernkraftwerken geeignet: Damit eröffnet sich eine belastbare Perspektive für die Deponierung im Land."

Gutachten des TÜV Nord EnSys GmbH & Co. KG: Qualifizierung Deponien Schleswig-Holstein  (PDF, 35,8 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Vier Deponien kommen in Frage

Die Sachverständigen untersuchten insgesamt sieben Deponien in Schleswig-Holstein: Wiershop, Lübeck-Niemark, Johannistal, Harrislee, Schönwohld, Großenaspe und Damsdorf/Tensfeld. Sie alle sind grundsätzlich für die sichere Lagerung der Abfälle geeignet. Dabei kommen jedoch nur die Deponien Wiershop bei Geesthacht, Lübeck-Niemark, Johannistal bei Heiligenhafen und Harrislee in Betracht – die übrigen Halden sind zu klein.

"Ich erhoffe mir auf dieser Grundlage auch an den Standorten der Deponien eine Versachlichung der Diskussion", sagte der Minister. Zugleich betonte er, dass für die Bevölkerung kein Grund zur Sorge bestehe.

Alle Kriterien sorgfältig geprüft

Neben der Größe und dem Aufbau untersuchten die Experten auch den Umgang mit den Abfällen sowie die Behandlung von Sickerwasser und Klärschlamm in allen Deponien. Die jeweiligen Bedingungen vor Ort verglichen sie dann mit denen einer Musterdeponie, die alle Vorgaben der Strahlenschutzverordnung erfüllt. Dabei darf der zulässige Höchstwert an austretender Strahlung zehn Mikrosievert im Jahr nicht überschreiten.

Alle untersuchten Deponien erfüllten die wichtigsten Kriterien. Auch vereinzelt aufgetretene Abweichungen ändern nichts an der Nutzbarkeit für freigegebenen Bauschutt: Die Überschreitungen können kompensiert werden, etwa durch größere Kläranlagen bei einer hohen Menge an Sickerwasser oder aber durch eine Reduzierung der jährlich deponierten Abfälle aus den Kernkraftwerken.

Land unterstützt Betreiber und Kommunen weiterhin

Den betreffenden Kommunen, Kraftwerksbetreibern und Deponie-Inhabern sagte Albrecht weiterhin seine Unterstützung zu: "Auch wenn am Ende Deponien und Kraftwerksbetreiber für die Lagerung der Abfälle verantwortlich sind, steht das Land weiterhin zu seiner Verantwortung, den Prozess ergebnisorientiert zu begleiten." Das Land wolle ein klares Szenario, wie mit freigegebenen Abfällen aus Kernkraftwerken verfahren werde, sagte der Minister.

In den kommenden Monaten sollen nun die weiteren Prüfungen mit den vier konkreten Deponien abgeschlossen werden. "Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Betreiber von kerntechnischen Anlagen und Deponien gemeinsam zu einer angemessenen Verteilung der zu deponierenden Abfälle aus den Kernkraftwerken finden und dass diese Lösungen Akzeptanz finden", betonte Albrecht.

Strahlung ist natürlich

Radioaktive Strahlung kommt auch ohne menschliches Zutun in der Umwelt vor. Der Mensch selbst "strahlt" mit durchschnittlich 300 Mikrosievert pro Jahr, z.B. durch eingeatmetes Radon oder durch andere radioaktive Stoffe in Nahrungsmitteln. So erhöht allein der tägliche Verzehr von zwei Paranüssen die körpereigene Strahlung um bis zu 160 Mikrosievert im Jahr. Die gesamte natürliche Strahlenbelastung beträgt in Deutschland rund 2.100 Mikrosievert im Jahr.

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