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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Rechtssicherheit für Amtstierärzte

Das Landwirtschaftsministerium erlaubt den Transport von Tieren in weit entfernte Länder wieder – allerdings nur unter sehr hohen Auflagen.

Letzte Aktualisierung: 22.03.2019

Mit einem neuen Erlass schafft das Ministerium von Umwelt- und Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht nun Rechtssicherheit für die Kreisveterinäre.

Nach der Rechtsauffassung des Landes machen sich diese im Regelfall nicht wegen Beihilfe zur Tierquälerei strafbar, wenn sie einen Tiertransport in Länder wie Ägypten, Marokko oder Usbekistan genehmigen. Wenn es jedoch konkrete Erkenntnisse über Tierquälerei bei einem Tiertransport gebe, oder diese sehr wahrscheinlich sei, müssten die Amtstierärzte die Genehmigung verweigern, sagte Albrecht.

Mit dem Erlass gehe das Land die notwendigen Schritte, um die Situation für alle Betroffenen zu verbessern, betonte der Minister: "Heute setzen wir uns in einem Vierklang für die Rechtssicherheit der Veterinäre, mehr Transparenz, eine faire Chance für Landwirte und Handel sowie nicht zuletzt für tatsächliche Verbesserungen für die Tiere ein."

Hohe Anforderungen an Transporteure

Laut dem Umweltministerium seien auf den Transportrouten nach Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Kasachstan, Kirgistan, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien, Tadschikistan, Türkei, Tunesien, Turkmenistan und Usbekistan erhebliche Verstöße gegen den Tierschutz zu befürchten. Deshalb dürfen Transporte in diese Staaten künftig nur dann genehmigt werden, wenn eine Reihe von Anforderungen erfüllt sind:

  • Der Transporteur muss bis zur Ankunft am Bestimmungsort ein Fahrtenbuch führen – unabhängig vom Zielland.
  • Während des Transports muss eine Kontrollmöglichkeit sichergestellt sein.
  • Nach dem Transport müssen die Fahrtenbücher konsequente überprüft werden.
  • Kontrolleure müssen umfassenden Zugang zu elektronischen Daten erhalten.
  • Temperaturen müssen regelmäßig kontrolliert werden.
  • Notfallpläne müssen überprüft worden sein.
  • Es muss Versorgungsstationen für die Tiere in Drittländern geben und ihre Existenz muss bestätigt worden sein.

Tierschutz sicherstellen

Zudem müssen tierschutzwidrige Bedingungen beim Transport oder bei einer Umlade- oder Entladestation an eine zentrale Stelle gemeldet werden, die dann die Veterinäre informiert. So können die Genehmigungskriterien für Tiertransporte laufend angepasst werden.

"Mit diesen detaillierten Anweisungen geben wir den Kreisveterinärinnen und -veterinären die nötige Sicherheit bei der Entscheidung über die Genehmigung von Tiertransporten und der Erteilung von Vorlaufattesten", sagte der Minister. Der Schutz von Tieren habe für die Landesregierung einen besonderen Stellenwert. Deshalb sei es wichtig, dass der Tierschutz bei Lebendtransporten garantiert sei. "Transporte dürfen nicht genehmigt werden, wenn diese Anforderungen nicht nachgewiesen werden oder gar konkrete Hinweise auf tierquälerische Bedingungen vorliegen", betonte Albrecht.

Das Ministerium empfiehlt den Amtstierärzten darüber hinaus, ihre Abwägungen zum Tierschutz bei der Genehmigung eines Transports schriftlich festzuhalten. Dies mache die behördliche Entscheidung nachvollziehbar und erhöhe die Rechtssicherheit.

Appell an die Bundesregierung

Albrecht kündigte an, auf der kommenden Agrarministerkonferenz Anfang April einen umfassenden Antrag einzubringen. Dieser fordere die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, Transportbedingungen, Transparenz und Kontrollen an Umladestationen und Schlachthöfen zu verbessern.

"Wir wollen, dass Frau Klöckner zeigt, dass wir als Exportland Deutschland auch Bedingungen an unsere Handelspartner aufstellen können, die eine Verbesserung für das Wohl der Tiere bedeutet", sagte der Minister. Das sei auch im Interesse der hiesigen Landwirte, die tierquälerische Bedingungen ebenso beenden wollten wie die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung.

Derzeit herrsche große Unwissenheit über die Schlachtsituation in Drittländern und die bislang begrenzten rechtlichen Eingriffs- und Kontrollmöglichkeiten. 2018 wurden 924 Zuchtrinder aus Schleswig-Holstein in Drittländer transportiert, deutschlandweit waren es im Jahr 2017 insgesamt 79.350 Tiere.

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