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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Großer Schritt erreicht

2021 soll das letzte Kernkraftwerk vom Netz gegangen sein. Experten haben einen Bericht über die geplante Entsorgung freigegebener Abfälle vorgelegt.

Letzte Aktualisierung: 25.07.2018

Zwei Schafe auf einer Wiese, verschwommen im Hintergrund das Atomkraftwerk Brokdorf
Auch das Kernkraftwerk Brokdorf soll bis Ende 2021 abgeschaltet werden.

Laut Umweltminister Robert Habeck nimmt der Rückbau der Atomkraftwerke in Schleswig-Holstein immer mehr Fahrt auf. Grund genug, die Entsorgung sogenannter freigegebener Abfälle zu regeln. Damit ist seit 2016 eine Arbeitsgruppe beschäftigt, die nun einen Abschlussbericht mit den Ergebnissen veröffentlicht hat. "Das war ein langer und harter Weg, der vielen Beteiligten viel abverlangt hat. Ich freue mich, dass es nun noch in der mir verbliebenen Amtszeit gelungen ist, die Arbeit in der AG abzuschließen und mindestens weitgehende Einigkeit zu erzielen. So kann ein großer politischer Konflikt vielleicht doch noch befriedet werden. Das ist auch nötig, denn die Zeit drängt: Bis Ende 2021 soll das letzte schleswig-holsteinische Kernkraftwerk vom Netz gegangen sein", sagte Habeck.

Geringe Restaktivität

Abfälle aus dem Rückbau von Kernkraftwerken müssen aus zwei Gründen deponiert werden: Wie auch in anderen Gebäuden und Industrieanlagen sind dort einerseits Materialien verbaut worden, die Schadstoffe enthalten oder nicht recyclebar sind, beispielsweise verschiedene Dämmmaterialien oder asbesthaltige Welldachplatten. Andererseits gibt es Abbruchabfälle, die eine geringe Restaktivität aufweisen und aus diesem Grund nicht in den Verwertungskreislauf zurückgeführt werden dürfen. Die Aktivität dieser Abfälle wird von unabhängigen Sachverständigen gemessen. Sie muss so gering sein, dass sie auf dem vorgesehenen Entsorgungsweg maximal zu einer effektiven Dosis im Bereich von 10 Mikrosievert im Kalenderjahr für die Bevölkerung führen kann – das sogenannte 10-Mikrosievert-Konzept.

Austausch der Verbände

In sechs Sitzungen hatten Vertreter von Verbänden der Entsorgungswirtschaft, der Kommunalen Landesverbände, der beteiligten Umwelt- und Naturschutzverbände sowie der Betreiber kerntechnischer Anlagen über das 10-Mikrosievert-Konzept, die Deponierung freigegebener Abfälle und auch über alternative Entsorgungskonzepte diskutiert, zuletzt unter Beteiligung externer Sachverständiger.

"Am Ende hat sich mehrheitlich die Auffassung durchgesetzt, dass die in Deutschland vom Gesetzgeber vorgesehenen Lösungen, die nur äußerst gering radioaktiv belasteten Abfälle in den kommenden zwanzig Jahren zu entsorgen, im Grundsatz vertretbar und geeignet sind", erklärte Habeck. Der nun vorgelegte Bericht befasst sich mit dem System der Freigabe, dem 10-Mikrosievert-Konzept, der Prüfung von Entsorgungsoptionen und dem daraus resultierenden weiteren Vorgehen.

Experten prüfen Deponien

Die schleswig-holsteinischen Landkreise, in denen kerntechnische Anlagen betrieben werden, verfügen über keine geeigneten Deponien. Die Anlagenbetreiber und die für sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger müssen also Lösungen finden, um die Abfälle zu entsorgen.

In den kommenden Wochen werden Sachverständige im Auftrag des Landes die grundsätzlich infrage kommenden Deponien in Schleswig-Holstein in Augenschein nehmen. Dabei prüfen die Experten, ob auf den jeweiligen Flächen die Einhaltung der maximal zulässigen Zusatzbelastung für alle beteiligten Personen und die Bevölkerung grundsätzlich gewährleistet werden kann. Laut Umweltministerium handelt es sich bei dieser Zusatzbelastung nicht um eine per se mit der Ablagerung eintretende Belastung, sondern um die äußerste, bei ungeplanten Verläufen theoretisch mögliche Belastung. Insbesondere erfolgt durch eine Deponierung keine Belastung der Bevölkerung mit Direktstrahlung: An den Deponiegrenzen tritt durch freigegebene Abfälle keine messbare Strahlungserhöhung auf.

Prozess soll transparent bleiben

Für die anstehende Phase des Rückbaus kerntechnischer Anlagen in Schleswig-Holstein soll eine Begleitgruppe ins Leben gerufen werden, in der die oben genannten Verbände mitwirken können. Dadurch soll weiterhin eine große Transparenz des Prozesses gewährleistet und Raum für weitere konstruktive Diskussionen geboten werden.

Weitere Informationen

Ein Papier, das den Prozess der Freimessung des Materials bis zur Deponierung im Hinblick auf das 10-Mikrosievert-Konzept detailliert aufbereitet, wurde im Juni 2018 von der Entsorgungskommission vorgelegt. Das Expertengremium berät die Bundesregierung in Entsorgungsfragen der kerntechnischen Anlagen. Stellungnahmen der Entsorgungskommission

Abschlussbericht

Entsorgung freigegebener Abfälle aus Kernkraftwerken - Abschlussbericht  (PDF, 157KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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