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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Gemeinsam getragene Prävention

Land, Kreise und kreisfreie Städte verstärken ihre Vorkehrungen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP). Dafür stehen künftig 300.000 Euro pro Jahr bereit.

Letzte Aktualisierung: 20.07.2018

Drei Personen in weißen Ganzkörperanzügen verpacken ein Wildschwein in einen Plastiksack.
Ende Juni erprobten Vertreter von Land und Kreisen den Ernstfall.

Umweltminister Robert Habeck dankte dem Landkreistag und dem Städteverband für die gute Zusammenarbeit und bezeichnete die getroffenen Vereinbarungen als ein starkes Signal für eine gemeinsam getragene Prävention der Afrikanischen Schweinepest im Land. Damit würden der schleswig-holsteinischen Jägerschaft verbesserte Bedingungen für die Wildschweinjagd geboten und Anreize für das wichtige Schwarzwildmonitoring bei Fallwild geschaffen, sagte er.

Der finanzielle Gesamtrahmen der auf zwei Jahre angelegten Vereinbarung liegt bei 300.000 Euro pro Jahr. Die Kosten werden dabei zur Hälfte durch Kreise und kreisfreie Städte sowie durch das Land getragen.

Anreize für Jäger

Ab August entschädigt das Umweltministerium Jäger mit 50 Euro, wenn diese verendete Wildschweine finden, Blutproben an das Landeslabor und das Tier entsorgen. Bei erlegtem Schwarzwild ist in den kommenden zwei Jahren die verpflichtende Trichinenuntersuchung durch die Kreise und kreisfreien Städte kostenfrei.

Ein Schweinerüssel, der in die Kamera schaut. Im Hintergrund stehen zwei Schweine an einem Futtertrog.
Die Afrikanische Schweinepest endet für Wild- und Hausschweine meist tödlich.

Sichere Entsorgung

Zum Herbst richten die Kreise und kreisfreien Städte Sammelstellen mit Containern ein. Hier können Jäger tote Wildschweine sowie Innereien erlegter Tiere kostenlos und sicher entsorgen. Die Sammelstellen sollen im Umkreis von rund 20 Kilometern zu erreichen sein – abhängig von der Größe der Wildschweinpopulation und deren Verbreitung. Damit schaffen die zuständigen Stellen bereits jetzt eine geeignete Infrastruktur, die im Seuchenfall genutzt und erweitert werden kann.

Für den Menschen ungefährlich

Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und Viruserkrankung der Haus- und Wildschweine. Sie führt nach kurzem, fieberhaftem Krankheitsverlauf zum Tod, ist jedoch für andere Tiere oder den Menschen ungefährlich. Die Seuche wurde 2007 aus Afrika erstmalig nach Georgien verschleppt und breitet sich seither in Osteuropa aus. Im April 2018 wurden erste Fälle bei Wildschweinen in Ungarn festgestellt.

Es ist erwiesen, dass befallenes Schweinefleisch eine Ansteckungsquelle für Wildschweine sein kann. Seuchenexperten des Friedrich-Loeffler-Instituts warnen daher davor, Lebensmittelreste aus Risikogebieten einzuführen und sie achtlos zu entsorgen.

Schutzzonen im Krankheitsfall

Sollte es in Schleswig-Holstein zu einem Krankheitsfall kommen, muss der zuständige Kreis ein "Gefährdetes Gebiet" mit einer Pufferzone um den Fundort einrichten. In diesen sogenannten "Restriktionszonen" werden alle erlegten und tot aufgefundenen Wildschweine auf die Tierseuche untersucht. Ein solches Szenario wurde Ende Juni in einer groß angelegten Übung erprobt.

Aus dem Archiv: "Gewappnet für den Ernstfall" (Meldung vom 27. Juni 2018)

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