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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Corona-Pandemie: Soforthilfe des Landes für Umwelteinrichtungen und Tierparks startet

Umweltminister Jan Philipp Albrecht: "Schnelle Hilfe für Tierparks sowie Bildungseinrichtungen für den Naturschutz und die nachhaltige Entwicklung"

Letzte Aktualisierung: 20.04.2020

KIEL. Grünes Licht für eine weitere Soforthilfe des Landes in der Corona-Pandemie: Einrichtungen des Natur- und Umweltschutzes, der nachhaltigen Entwicklung sowie Tierparks können ab heute (20.4.) eine zusätzliche Unterstützung für durch die Corona-Pandemie bedingte existenzbedrohende Einnahmeausfälle und Liquiditätsengpässe beantragen. Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) hat die entsprechende Förderrichtlinie fertiggestellt. "Damit setzen wir das von der Landesregierung beschlossene Soforthilfeprogramm um“, sagte Umweltminister Jan Philipp Albrecht: „Es geht jetzt um eine schnelle Hilfe für Tierparks sowie Bildungseinrichtungen für den Naturschutz und die nachhaltige Entwicklung. Die Landesmittel werden helfen, Liquiditätsengpässe zu vermeiden und wirtschaftliche Perspektiven zu erhalten."

Über das Förderprogramm des Landes stehen insgesamt 5 Mio. Euro für die Stärkung und den Erhalt von Einrichtungen im Bereich des Naturschutzes, des Umweltschutzes, der nachhaltigen Entwicklung sowie von Tierparks zur Verfügung. Den Einrichtungen wird heute das Antragsformular und weitere Erläuterungen zugeleitet. Sie können auch per E-Mail angefordert werden. Die Anträge können ebenfalls elektronisch an diese Mail-Adresse zurückgesandt werden.

Die Soforthilfe des MELUND ist mit Hilfen aus anderen Programmen kombinierbar. Zunächst müssen aber alle anderen Soforthilfen des Bundes, des Landes und ggf. der kommunalen Körperschaften ausgeschöpft sein und in die Berechnung des Liquiditätsengpasses mit einbezogen werden. Die Soforthilfe des MELUND wird für maximal drei Monate als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Anträge müssen bis spätestens 31.05.2020 gestellt werden.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede, Julia Marre und Joschka Touré | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung | Mercatorstraße 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | E-Mail: pressestelle@melund.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/melund

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