Navigation und Service

Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Energiewende- und Klimaschutzgesetzes des Landes soll neu gefasst werden:

Energiewendeminister Jan Philipp Albrecht: „Mit dem neuen Gesetz wollen wir wichtige Weichen für mehr Klimaschutz und die nächsten Stufen der Energiewende in Schleswig-Holstein stellen“ 

Dynamische Klimaschutzziele, stärkerer Zubau von Photovoltaik und mehr Erneuerbare Energien im Wärme- und Verkehrsbereich

Letzte Aktualisierung: 30.10.2020

Kiel. Schleswig-Holstein soll noch im kommenden Jahr ein überarbeitetes Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) bekommen. Darauf hat sich die Jamaika-Koalition verständigt. Energiewendeminister Jan Philipp Albrecht hatte zuvor einen Vorschlag zur Überarbeitung des seit Frühjahr 2017 bestehenden EWKG eingebracht und erste inhaltliche Leitlinien skizziert. Das überarbeitete Gesetz soll umfassende Ziele zur Senkung der Treibhausgasemissionen im Land festschreiben. Darüber hinaus sieht es unter anderem Regelungen für einen stärkeren Zubau von Photovoltaikanlagen und zur Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien im Wärme- und Verkehrsbereich vor. Am Dienstag wird das Kabinett einen entsprechenden Bericht des Energiewendeministers beraten. Das neue Gesetz soll bis zum Herbst 2021 beschlossen werden und in Kraft treten.

 

„Mit dem neuen Gesetz wollen wir wichtige Weichen für mehr Klimaschutz stellen und die nächsten Stufen der Energiewende in Schleswig-Holstein zünden. Wir brauchen mehr Verbindlichkeit und bessere Rahmenbedingungen beim Ausbau der Erneuerbaren Energien im Land. Zudem wollen wir deutliche Fortschritte bei der Sektorenkopplung und der Wärmewende im Land machen. Das Klimaschutzgesetz setzt dafür den Rahmen und enthält neue Instrumente, um die ambitionierten Klimaschutzziele sicher erreichen zu können“, sagte Albrecht.

 

Die bestehenden Klimaschutzziele des Landes (etwa die Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent bis 2030) sollen ambitioniert verfolgt und bei entsprechenden Änderungen auf EU- und Bundesebene dynamisch nach oben angepasst werden. Neue Zielsetzungen werden vor allem für die Sektoren Landnutzung und Verkehr ausformuliert.

 

Um im Wärmesektor Fortschritte zur erzielen, sollen größere Kommunen zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans verpflichtet werden. So könnte man bei ca. 45 Prozent der Haushalte in Schleswig-Holstein die Umstellung auf Erneuerbare Energien besser planen. Die Landesregierung stellt hierfür zusätzliche Gelder bereit. Daneben soll analog zur bereits bestehenden Regelung beim Neubau eine Nutzungspflicht von Erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung des Gebäudebestandes eingeführt werden. „Der Altbestand ist bei der Wärme die größte Baustelle. Wärmepumpen und Solarthermie-Anlagen sind schon heute die bessere Alternative zur Ölheizung“, so Albrecht. Konkret wird vorgeschlagen, dass beim Austausch einer Heizungsanlage in Gebäuden, die älter als 2009 sind, mindestens 15 Prozent des jährlichen Energiebedarfs durch Erneuerbare Energien zu decken sind. Im Verkehrssektor bekennt sich die Regierung zu innovativen Mobilitätskonzepten.

 

Der im Juni veröffentlichte Klimaschutz- und Energiewendebericht zeigte zudem eine Ausbaulücke bei den Erneuerbaren Energien auf. Diese soll durch einen stärkeren Ausbau der Photovoltaik gefüllt werden. Jüngere Studien sehen ein Potential der Photovoltaik auf Gebäuden in Schleswig-Holstein von 7 bis 9 GW vor, derzeit sind nur 1,1 GW realisiert. „Wir können die Ausbaulücke mit Photovoltaikanlagen auf Dächern, Parkplätzen sowie mit Freiflächenanlagen schließen. Für die Investoren sind Photovoltaikanlagen wirtschaftlich attraktiv und leisten einen Beitrag zum Klimaschutz“, sagte Albrecht.

 

Die Novellierung sieht eine Reihe von Punkten vor, die einen stärkeren Zubau von Photovoltaik nach sich ziehen. So soll bei neu errichteten Parkplätzen mit über 100 Stellplätzen zukünftig eine Überdachung mit Photovoltaikanlagen zum Standard werden. Auch beim Neubau und der Dach-Renovierung von Nichtwohngebäuden sollen Photovoltaikanlagen auf dem Dach grundsätzlich standardmäßig errichtet werden. Für den Ausbau von Photovoltaik auf Wohngebäuden will die Landesregierung mit einer ausgeweiteten Energiespeicherförderung bereits ab Anfang 2021 einen zusätzlichen Anreiz setzen.

 

Auch der Ausbau von Freiflächen-Photovoltaik soll im Rahmen des Landesentwicklungsplanes vorangebracht werden. Auf Bundesebene wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass PV-Pilotprojekte in Verbindung mit Lärm- und Sichtschutzwänden von Bundesautobahnen und Bundesstraßen auf den Weg gebracht sowie Rast- und Parkplätze mit Ladestationen und PV-Anlagen ausgestattet werden.

 

Auch bei eigenen Klimaschutzvorhaben schärft die Landesregierung nach. So erhält der Fahrplan zur Erreichung der Klimaneutralität der Landesverwaltung ambitionierte Zwischenziele. Um diese zu erreichen sollen, unter anderem künftig Landesliegenschaften bei Sanierungen und Neubauten grundsätzlich mit PV ausgestattet werden. Des Weiteren verpflichtet sich die Landesregierung, zukünftig klimafreundliche Baustoffe zu nutzen.

Patrick Tiede, Julia Marre und Joschka Touré | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung | Mercatorstraße 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | E-Mail: pressestelle@melund.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/melund | außerdem bei Twitter: https://twitter.com/melund_sh | Instagram: https://www.instagram.com/melund_sh

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen