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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Bundesgesellschaft für Endlagerung legt „Zwischenbericht Teilgebiete“ zur Endlagerung hochradioaktiver Stoffe vor

Umweltminister Jan Philipp Albrecht: „Eine wichtige erste Etappe auf dem langen Weg zum Endlager“ 

Letzte Aktualisierung: 28.09.2020

KIEL. Die Bundesgesellschaft für Endlagersuche (BGE) hat erstmals eine Karte mit Teilgebieten veröffentlicht, die weiterhin im Verfahren zur Bestimmung eines geeigneten Standorts zur Endlagerung hochradioaktiver Stoffe betrachtet werden. Basis für den heute vorgestellten „Zwischenbericht Teilgebiete“ sind die vorhandenen geologischen Daten des Bundes und der Länder, die nach den im Standortauswahlgesetz festgelegten Kriterien ausgewertet wurden. In dem Bericht werden auch mehrere Regionen in Schleswig-Holstein benannt. Insgesamt verbleiben ca. 54 Prozent des Bundesgebietes als Potenzialfläche im Verfahren, während die verbleibende Fläche aus dem Verfahren ausgeschlossen wird.

„Die jetzt vorgelegte Karte ist eine wichtige erste Etappe auf dem langen Weg zur Endlagerung hochradioaktiver Stoffe“, sagte Umweltminister Jan Philipp Albrecht: „Die Suche nach einem Endlagerstandort mit der bestmöglichen Sicherheit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, vor der sich niemand drücken kann. Die Landesregierung will den Atomausstieg vollenden und dazu gehört auch, ein Endlager für die hochradioaktiven Abfälle zu finden, die bis heute auch in den schleswig-holsteinischen Zwischenlagern in Brunsbüttel, Brokdorf und Krümmel stehen.“ Mit Blick auf die Äußerungen seines bayerischen Kollegen Glauber, der sich ablehnend bezüglich eines Standortes in seinem Land äußerte, sagte Albrecht: „Wir alle haben den Strom aus Atomkraftwerken verbraucht, das gilt besonders für Bayern. Nun gilt es, einen geeigneten Standort für den Abfall dieser Energieerzeugung zu finden und wir haben uns gesetzlich mit allen Ländern auf ein Verfahren geeinigt. Das muss nun gelten.“

Dass die Karte Gebiete in Schleswig-Holstein aufführt, kommt für Albrecht grundsätzlich nicht überraschend: „Es handelt sich um eine Art Inventur von Regionen, die nach bisherigen geologischen Erkenntnissen nicht von vornherein ausgeschlossen werden können. Schleswig-Holstein verfügt über Salzstöcke und Gebiete mit Tonvorkommen. Dass diese Regionen zunächst als Potenzialflächen aufgeführt werden, liegt auf der Hand, sagt aber noch nichts über ihre tatsächliche Eignung aus“, so der Minister. Hieraus ergebe sich auch der große Anteil an der Landesfläche. „Entscheidend ist, dass die Bestimmung der Flächen aufgrund wissenschaftlicher Verfahren erfolgte, nicht politisch. Entsprechend muss das Verfahren jetzt auch wissenschaftlich weitergeführt werden. Für eine tiefergehende Bewertung der Teilflächen bezüglich geeigneter Standorte sind eine weitere Eingrenzung und eingehendere Prüfungen vorgesehen.“

Einen wesentlichen Bestandteil des Standortauswahlverfahrens stellt dabei eine umfassende und detailliert strukturierte Öffentlichkeitsbeteiligung dar. Diese umfasst neben dem einzelnen Bürger auch die betroffenen Kommunen. So plant der Bund u.a. eine Reihe von Konferenzen, um die bisherigen Erkenntnisse und das weitere Verfahren zu erörtern. Albrecht: „Das Standortauswahlverfahren sieht eine Verfahrensführung durch den Bund unter direkter Einbeziehung der Kommunen vor. Deshalb kommen der Bundesgesellschaft für Endlagerung und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung eine besonders verantwortliche Rolle zu. Es ist von überragender Bedeutung, dass sie die kommunale Ebene konsequent, zügig und systematisch im Verfahren beteiligen. Nur so können die Rechte der potenziell Betroffenen gewahrt und kommunale Sichtweisen vertreten werden. Als Land werden wir darauf im Verlauf der Standortsuche bestehen und uns mit den Kommunen austauschen“, sagte Albrecht.

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