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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Brunsbüttel: Verdreht eingebrachte Betondeckel an Konrad-Containern Typ III

Letzte Aktualisierung: 09.04.2020

KIEL. Im Kernkraftwerk Brunsbüttel ist es zu einem meldepflichtigen Ereignis im Zusammenhang mit der Abfertigung von Konrad-Containern Typ III gekommen. Bei dem Ereignis wurde festgestellt, dass der Betondeckel des beladenen Konrad-Containers um 180 Grad verdreht aufgelegt worden war. Der Container war zuvor mit radioaktiven Abfällen (zerlegte Einbauten) aus dem Reaktordruckbehälter beladen worden. Der Betondeckel wurde nach Erkennung des Mangels in die ordnungsgemäße Lage gebracht, damit wurde der spezifikationsgemäße Zustand hergestellt. Weitere Auswirkungen durch den Mangel wurden nicht festgestellt.

Die Lage des Betondeckels ist im Hinblick auf den Entwässerungsvorgang des Behälterinnenraums wichtig. Bei verdreht aufliegendem Betondeckel kann die Entwässerungsbohrung verdeckt sein, so dass das ordnungsgemäße Einbringen der Entwässerungslanze erschwert wird. Eine ausreichende Entwässerung ist maßgeblich für die Einhaltung der Endlagerbedingungen. Außerdem fordert der Korrosionsbericht des Landes Schleswig-Holstein eine weitestgehende Minimierung der Restfeuchte im Behälter.

Zuvor war bereits erkannt worden, dass ein Behälter mit verdreht aufgelegtem Betoninnendeckel aus dem Herstellerwerk angeliefert worden war. Insoweit hat die Vattenfall-Betreibergesellschaft das Ereignis als systematischen Mangel eingestuft und gemeldet.

Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat Sachverständige zur Klärung der Sachverhalte und zur Begutachtung von Untersuchungen und Abhilfemaßnahmen der Betreibergesellschaft beauftragt.

Die Betreibergesellschaft Vattenfall hat die Ereignisse der Kategorie „N“ (Normalmeldung) zugeordnet und der Reaktorsicherheitsbehörde am 9.4.2020 gemeldet.

 

Hintergrund:

Orientiert an der sicherheitstechnischen Bedeutung und der Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S). Für das Kernkraftwerk Brunsbüttel wurde am 21.12.2018 die Genehmigung zu Stilllegung und Abbau erteilt.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede, Julia Marre und Joschka Touré | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung | Mercatorstraße 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | E-Mail: pressestelle@melund.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/melund

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