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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Landesamt erneuert Entnahmegenehmigung für GW924m und verstärkt die Bemühungen zum Abschuss

Letzte Aktualisierung: 27.02.2019

KIEL. Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) wird in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) die am 28. Februar auslaufende Entnahmegenehmigung für den Wolf GW924m um weitere vier Wochen erneuern: "Sollte es bis Donnerstagabend nicht gelingen, den Problemwolf zu entnehmen, werden wir in die nächste Phase dieses Vorgangs eintreten und die Bemühungen zum Abschuss weiter verstärken", sagte Umweltminister Jan Philipp Albrecht heute (26. Februar). Die beauftragte Gruppe ausgewiesener Fachleute wird die Bejagung des Wolfes fortsetzen, zudem werde sie vom Ministerium mit der notwendigen Technik versorgt. Sollte es auch in den kommenden vier Wochen nicht zu einer Entnahme des Wolfs kommen, werden im weiteren Vorgehen alle Optionen, etwa einer Erweiterung der entnahmeberechtigten Gruppe - auch um weitere externe Spezialisten - sowie des Bejagungsgebietes geprüft.

Bisher hat die zur Entnahme beauftragte Gruppe mit Fotofallen und anderen Gerätschaften die Spur des Wolfes in dem betroffenen Gebiet verfolgt. Eine Möglichkeit des Abschusses ergab sich daraus allerdings noch nicht. Dies ist auch der erheblichen öffentlichen Aufmerksamkeit an dem Vorgang geschuldet "Die Chance, einen bestimmtes, scheues und intelligentes Tier zu erlegen wird durch die Aktivität von unterschiedlichsten Personen an den Sichtungsorten des Wolfs nicht unbedingt gesteigert. Wir haben von Anfang an gesagt, dass eine Entnahme einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Auch für geübte Jagdscheininhaber ist eine Wolfsjagd alles andere als alltäglich", sagte Albrecht und ergänzte: "Ich danke der bisher tätigen Expertengruppe für ihr Engagement und bedauere es, dass ihre Arbeit und Anonymität aufgrund unbedachter Äußerungen von Einzelnen wiederholt gefährdet wird."

Wolfspräventionsgebiete treten am 15. März in Kraft

Um Nutztiere künftig besser flächendeckend vor dem Wolf schützen zu können, hatte das MELUND zudem bereits vor zwei Wochen die Kreise Dithmarschen, Pinneberg, Steinburg und Segeberg zu sogenannten Wolfspräventionsgebieten (WPG) erklärt. Die Regelung tritt ab dem 15. März 2019 auch formell in Kraft. „Das dauerhafte Leben mit Wölfen stellt die Halterinnen und Halter in Schleswig-Holstein vor eine neue Herausforderung. Deshalb werden wir in den besonders und dauerhaft betroffenen Kreisen durch eine neue Konzeption von Wolfspräventionsgebieten die Möglichkeiten für intensivere und dauerhafte Herdenschutzmaßnahmen eröffnen“, sagte Albrecht. Deich- und Deichvorlandbereiche bleiben in diesen Kreisen von den Regelungen ausgenommen. Hier wird auch weiterhin ohne Präventionsleistung die vorgesehenen Ausgleichszahlungen bei Rissen geleistet werden. Für tragfähige Lösungen an Deichen stimme sich das Ministerium aktuell gemeinsam mit Niedersachsen, dem Bund und der Europäische Kommission ab, so der Minister.

In Wolfspräventionsgebieten gelten besondere Voraussetzungen für die Gewährung von Ausgleichszahlungen bei Wolfsrissen und erweiterte Möglichkeiten zur Förderung von Herdenschutzmaßnahmen nach der Wolfsrichtlinie des Landes: "Das Ministerium fördert geeignete Präventionsmaßnahmen wie beispielsweise die Anschaffung von Zaunmaterial oder Herdenschutzhunden zu 100 Prozent. Ausgleichszahlungen können künftig allerdings nur noch dann gezahlt werden, wenn die betroffenen Halterinnen und Halter für ihre Nutztiere einen ausreichenden Schutz nachweisen können", sagte Albrecht.

Die Schafshalterinnen und -halter in den betroffenen Gebieten können ab sofort einen formlosen Antrag auf Präventionsförderung per Mail unter wolfspraevention@melund.landsh.de an das MELUND stellen. Wer einen solchen Antrag gestellt hat, wird auch dann weiterhin Ausgleichszahlungen erhalten, wenn das Land die entsprechenden Herdenschutzmaßnahmen noch nicht gefördert hat. Auf Grund der Herausforderung für die Betriebe und den Landeshaushalt werden zunächst die Anträge von schafhaltenden Betrieben mit 500 oder mehr Muttertieren bewilligt.

Aktuelle Informationen sowie eine Karte zu Rissvorfällen finden Sie unter www.schleswig-holstein.de/wolfsmanagement.

Medien-Information vom 27. Februar 2019 zum Herunterladen  (PDF, 130KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung | Mercatorstraße 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | E-Mail: pressestelle@melund.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/melund.

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