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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Ausnahmegenehmigung für Entnahme eines Wolfes erteilt

Die beantragte Entnahme des Problemwolfes in Schleswig-Holstein wurde nach intensiver Prüfung heute genehmigt.

Letzte Aktualisierung: 31.01.2019

Kiel. Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) hat am heutigen Donnerstag (31.01.2019) einen Antrag auf Entnahme des Problemwolfes GW924m genehmigt. Diese Ausnahmegenehmigung erfolgt auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes. Nach Eingang von Anträgen aus der Region und intensiver rechtlicher Prüfung hat das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung schließlich einen eigenen Antrag gestellt, weil in diesem Fall ein koordiniertes staatliches Handeln notwendig ist. „Nach intensiver Prüfung halten wir dieses Vorgehen im vorliegenden Fall für erforderlich, um die Last von den Betroffenen vor Ort zu nehmen und eine bestmögliche Koordination sowie fachliche hohe Expertise der mit der Entnahme betrauten Personen zu erreichen, die über einen Jagdschein verfügen müssen. Diese Aufgabe ist doppelt schwer – weder schön, noch einfach“, sagte Umweltminister Jan Philipp Albrecht.

Strenge Ausnahme vom Artenschutz

Nach der Bestätigung von mittlerweile acht Wolfsrissen auf Flächen, die über einen empfohlenen Herdenschutz verfügten, sind mehrere Anträge auf Entnahme des Wolfes GW924m gestellt worden. In sechs der acht Fälle wurde bisher durch DNA-Analysen bestätigt, dass GW924m der Verursacher der Risse war. Zum Ergebnis der Prüfung sagt Albrecht: „Der Entscheidung ging eine umfassende fachliche und rechtliche Prüfung voraus. Trotz des strengen Artenschutzes sind im vorliegenden Fall angesichts der umfassend ergriffenen Präventionsmaßnahmen und der drohenden, erheblichen wirtschaftlichen Schäden Umstände gegeben, die einen ausnahmsweisen Abschuss dieses Wolfes erlauben. Es besteht zudem die Gefahr, dass der Wolf sein Verhalten an Nachkommen weitergibt und damit die Risszahlen trotz umfassender Herdenschutzmaßnahmen deutlich steigen. Das wäre letztlich auch ein Problem für die Akzeptanz des Wolfes und den Artenschutz.“

Einzelheiten zur Genehmigung

Wie bereits im Vorfeld Seitens des MELUND für einen solchen Fall angekündigt, ist die Genehmigung zur Entnahme zunächst zeitlich und räumlich begrenzt. „Eine Gruppe ausgewiesener Fachleute unter intensiver Einbeziehung des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein wird nun mit der schwierigen Aufgabe betraut den Wolf zu erlegen. Dabei ist es mir wichtig zu betonen, dass mit der Genehmigung nicht gewährleistet ist, dass der Abschuss des Wolfes auch tatsächlich gelingt. Es handelt sich um eine sehr komplexe Aufgabe. Eine Entnahme kann nicht auf Knopfdruck erfolgen. Ziel aller ergriffenen Maßnahmen ist weiterhin die Koexistenz von Wolf und Mensch in der Kulturlandschaft zu ermöglichen. Um dies zu erreichen, setzen wir bei der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen weiterhin auf die Unterstützung von Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter und werden zeitnah eine Weiterentwicklung unseres bisherigen Wolfsmanagements vorlegen“, ergänzt Albrecht.  

Hintergrund:

Lfd. Nr. Datum Ort Riss_Art Verursacher
1 28.11.2018 Westerhorn (PI) Schaf HW01 GW924m
2 28.12.2018 Hemdingen (PI) Schaf HW01 GW924m
3 02.01.2019 Bilsen (PI) Schaf HW01 GW924m
4 02.01.2019 Bilsen (PI) Schaf HW01 GW924m
5 05.01.2019 Ellerhoop (PI) Schaf HW01 GW924m
6 07.01.2019 Hemdingen (PI) Schaf HW01 GW924m
7 12.01.2019 Westerhorn (PI) Schaf ausstehend
8 14.01.2019 Heede (PI) Schaf ausstehend
Medien-Information vom 31. Januar 2019 zum Herunterladen  (PDF, 257KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Joschka Touré | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung | Mercatorstraße 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | E-Mail: pressestelle@melund.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/melund 

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